Mo, 14:50 Uhr
25.07.2011
Bequemere Lösung
Bei Baumaßnahmen ist es oftmals erforderlich, in die Natur und Landschaft (z.B. Baumfällung) einzugreifen. Kann der Bauherr auf dieser Fläche keinen Ausgleich schaffen, muss er eine andere Fläche aufkaufen. Der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland bietet nun eine bequemere Lösung.
Viele Bauherren müssen für ein Projekt, mit dem in die Natur und Landschaft eingegriffen wird, zum Beispiel durch Baumfällungen, gesetzlich geforderte Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen umsetzen. In der Regel muss der Bauherr dafür auf der eigenen Fläche nachpflanzen. Wer dies nicht kann, muss dazu eine andere Fläche aufkaufen.
Eine Alternative für Bauherren bietet jetzt der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland: Mit der Zahlung von Geld kann sich der Bauherr von der Nachpflanzung freikaufen Die übernimmt der GUV auf eigenen Ausgleichsflächen. Dieser Pool ist von der zuständigen Behörde anerkannt bzw. bestätigt worden. Ausgleichflächen unterhält der Verband zum Beispiel entlang des Rossmannsbaches, am Urbach oder am Röstegraben bzw. an der Salza.
Das bringt für den Bauherren Vorteile: Er muss selbst nicht pflanzen, braucht keine Planung und kein dazugehöriges Genehmigungsverfahren. Er muss keine zusätzliche eigene Fläche bereitstellen, es fallen keine Unterhaltung- und Pflegekosten an. Darüber hinaus gibt es keine Verzögerung des Bauvorhabens, da bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bauherr seinen Eingriff ausgeglichen hat. Der GUV Harzvorland übernimmt die weiteren formellen Abhandlungen, sagte Kerstin Windisch, Geschäftsstellenleiterin des Verbandes.
Eine Formalität muss der Bauherr allerdings erledigen: Der Bauherr muss den Umfang seiner Eingriffe in Natur und Landschaft anhand des `Bilanzierungsmodell zur Eingriffsreglung in Thüringen 2005´ bewerten und bestätigen lassen. Das kann der Architekt oder das beauftragte Planungsbüro erledigen, erklärte Frau Windisch.
Wer den Ausgleichspool des Gewässerunterhaltungsverbands nutzen möchte, kann sich über der Telefonnummer 03631/696 334 oder per E-Mail guv@nordhausen.de an die Geschäftsstelle des GUV im Nordhäuser Rathaus wenden.
Autor: nnzViele Bauherren müssen für ein Projekt, mit dem in die Natur und Landschaft eingegriffen wird, zum Beispiel durch Baumfällungen, gesetzlich geforderte Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen umsetzen. In der Regel muss der Bauherr dafür auf der eigenen Fläche nachpflanzen. Wer dies nicht kann, muss dazu eine andere Fläche aufkaufen.
Eine Alternative für Bauherren bietet jetzt der Gewässerunterhaltungsverband Harzvorland: Mit der Zahlung von Geld kann sich der Bauherr von der Nachpflanzung freikaufen Die übernimmt der GUV auf eigenen Ausgleichsflächen. Dieser Pool ist von der zuständigen Behörde anerkannt bzw. bestätigt worden. Ausgleichflächen unterhält der Verband zum Beispiel entlang des Rossmannsbaches, am Urbach oder am Röstegraben bzw. an der Salza.
Das bringt für den Bauherren Vorteile: Er muss selbst nicht pflanzen, braucht keine Planung und kein dazugehöriges Genehmigungsverfahren. Er muss keine zusätzliche eigene Fläche bereitstellen, es fallen keine Unterhaltung- und Pflegekosten an. Darüber hinaus gibt es keine Verzögerung des Bauvorhabens, da bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bauherr seinen Eingriff ausgeglichen hat. Der GUV Harzvorland übernimmt die weiteren formellen Abhandlungen, sagte Kerstin Windisch, Geschäftsstellenleiterin des Verbandes.
Eine Formalität muss der Bauherr allerdings erledigen: Der Bauherr muss den Umfang seiner Eingriffe in Natur und Landschaft anhand des `Bilanzierungsmodell zur Eingriffsreglung in Thüringen 2005´ bewerten und bestätigen lassen. Das kann der Architekt oder das beauftragte Planungsbüro erledigen, erklärte Frau Windisch.
Wer den Ausgleichspool des Gewässerunterhaltungsverbands nutzen möchte, kann sich über der Telefonnummer 03631/696 334 oder per E-Mail guv@nordhausen.de an die Geschäftsstelle des GUV im Nordhäuser Rathaus wenden.

