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Mo, 14:50 Uhr
25.07.2011

Bequemere Lösung

Bei Baumaßnahmen ist es oftmals erforderlich, in die Natur und Landschaft (z.B. Baumfällung) einzugreifen. Kann der Bauherr auf dieser Fläche keinen Ausgleich schaffen, muss er eine andere Fläche aufkaufen. Der Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“ bietet nun eine bequemere Lösung.


Viele Bauherren müssen für ein Projekt, mit dem in die Natur und Landschaft eingegriffen wird, zum Beispiel durch Baumfällungen, gesetzlich geforderte Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen umsetzen. In der Regel muss der Bauherr dafür auf der eigenen Fläche nachpflanzen. Wer dies nicht kann, muss dazu eine andere Fläche aufkaufen.

Eine Alternative für Bauherren bietet jetzt der Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“: Mit der Zahlung von Geld kann sich der Bauherr von der Nachpflanzung „freikaufen“ Die übernimmt der GUV auf eigenen Ausgleichsflächen. Dieser Pool ist von der zuständigen Behörde anerkannt bzw. bestätigt worden. Ausgleichflächen unterhält der Verband zum Beispiel entlang des Rossmannsbaches, am Urbach oder am Röstegraben bzw. an der Salza.

„Das bringt für den Bauherren Vorteile: Er muss selbst nicht pflanzen, braucht keine Planung und kein dazugehöriges Genehmigungsverfahren. Er muss keine zusätzliche eigene Fläche bereitstellen, es fallen keine Unterhaltung- und Pflegekosten an. Darüber hinaus gibt es keine Verzögerung des Bauvorhabens, da bereits mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bauherr seinen Eingriff ausgeglichen hat. Der GUV „Harzvorland“ übernimmt die weiteren formellen Abhandlungen“, sagte Kerstin Windisch, Geschäftsstellenleiterin des Verbandes.

Eine Formalität muss der Bauherr allerdings erledigen: „Der Bauherr muss den Umfang seiner Eingriffe in Natur und Landschaft anhand des `Bilanzierungsmodell zur Eingriffsreglung in Thüringen 2005´ bewerten und bestätigen lassen. Das kann der Architekt oder das beauftragte Planungsbüro erledigen“, erklärte Frau Windisch.

Wer den Ausgleichspool des Gewässerunterhaltungsverbands nutzen möchte, kann sich über der Telefonnummer 03631/696 334 oder per E-Mail guv@nordhausen.de an die Geschäftsstelle des GUV im Nordhäuser Rathaus wenden.
Autor: nnz

Kommentare
Bodo Schwarzberg
26.07.2011, 00.31 Uhr
"Ausgleichsmaßnahmen"? Scheinlösung für Eingriffe in Natur
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Baumaßnahmen halte ich für Augenwischerei: Eine zubetonierte Fläche ist nicht auszugleichen, weil sie, solange sie versiegelt ist, für eine Funktion im lebensgebenden Kreislaufsystem ausfällt.

Die Waldfläche in Deutschland nimmt seit Jahren zu, vor allem auf Grund der fehlenden Bewirtschaftung traditioneller Kulturlandschaften, mit negativen Effekten für die Artenvielfalt. Sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen sollten sich daher an der Förderung oder zumindest Erhaltung der Biodiversität, also Artenvielfalt orientieren, also z.B. die vielfach am Boden liegende Landschaftspflege (Mahd/Beweidung) zum Inhalt haben, damit Deutschland zugleich seine Verpflichtungen aus der EU-FFH-Richtlinie besser erfüllen kann als bisher.

Zugleich sollte auch eine "sinnvolle Versiegelung" als Ausgleichsmaßnahme eingeführt werden. Ein Bauherr, der nicht auf der Grünen Wiese baut, sondern bereits bestehende Brachflächen innerorts nutzt, sollte belohnt werden. Die Zersiedelung durch sinnvolle Flächennutzungspläne zu bremsen,also Bauherren dazu zu bringen, nicht neue Flächen außerhalb der Ortschaften zu nutzen, das sollte der neue Trend sein.

140 ha Versiegelung in Deutschland pro Tag sind an sich einfach nicht sinnvoll auszugleichen. Zugleich sollte ein Bauherr belohnt werden, wenn er für die Entsiegelung einer anderen Fläche als Ausgleich sorgt.

Denn was machen wir denn, wenn Deutschland ganz zubetoniert ist? Dann haben wir auch keinen Platz mehr für Baumpflanzungen.
Kurz und bündig: Weniger Versiegelung, Entsiegelung und wissenschaftlich begleitete Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt sind zeitgemäßere Ausgleichsmaßnahmen als das einfache Pflanzen von Bäumen zur Gewissensberuhigung von Verwaltungen und Bauherren.
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