Di, 09:01 Uhr
29.07.2003
Hartmann: Kaum Nachhaltigkeit im LEP
Nordhausen (nnz). Der vorliegende Entwurf zum Landesentwicklungsplan für das Land Thüringen orientiert sich im Leitbild für ein zukunftsfähiges Thüringen unter dem Motto: nachhaltige Entwicklung Balance von Fortschritt und Bewahrung. Diesem Motto wird er nicht gerecht, meint Gisela Hartmann.
Die Umwelt- und Entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen in Thüringen sieht das das Leitbild des Entwurfs das nachhaltige Thüringen theoretisch zwar gut darstellt, jedoch lassen die Abschnitte Raum-, Infra- und Freiraumstruktur sowie die Raumordnungspläne eine konsequente Umsetzung desselben vermissen. Wir erwarten Einsprüche von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Parteien und Bürgern bei der Thüringer Staatskanzlei, so Hartmann. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ermutigen alle Bürger, die an einem ökologisch, ökonomisch und sozial gerechten Zukunftsstandort mitarbeiten wollen, die Pläne einzusehen und von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Die Entwürfe des Landesentwicklungsplanes liegen noch bis zum 8. August 2003 in den Landratsämtern, kreisfreien Städten bzw. Städten über 10 000 Einwohnern aus. Das Einspruchsrecht für alle Träger öffentlicher Belange endet am 30.10.2003.
Autor: nnzDie Umwelt- und Entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen in Thüringen sieht das das Leitbild des Entwurfs das nachhaltige Thüringen theoretisch zwar gut darstellt, jedoch lassen die Abschnitte Raum-, Infra- und Freiraumstruktur sowie die Raumordnungspläne eine konsequente Umsetzung desselben vermissen. Wir erwarten Einsprüche von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Parteien und Bürgern bei der Thüringer Staatskanzlei, so Hartmann. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ermutigen alle Bürger, die an einem ökologisch, ökonomisch und sozial gerechten Zukunftsstandort mitarbeiten wollen, die Pläne einzusehen und von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Die Entwürfe des Landesentwicklungsplanes liegen noch bis zum 8. August 2003 in den Landratsämtern, kreisfreien Städten bzw. Städten über 10 000 Einwohnern aus. Das Einspruchsrecht für alle Träger öffentlicher Belange endet am 30.10.2003.

