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Fr, 09:51 Uhr
22.04.2011

nnz/kn-Tipp: Untrennbar verbunden

Nicht nur zum Skifahren zieht es Millionen Bundesbürger im Urlaub in die südlichen Nachbarstaaten Österreich und die Schweiz. Auch im Sommer sind die Alpenländer eine Reise wert. Aber....

Wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht, sollte man versuchen, möglichst einen Rest der Vignette zu erhalten. Dabei muss die Seriennummer erkennbar sein

Wanderer, Aktivurlauber und Genießer kommen hier auf ihre Kosten, Städte wie Wien oder Zürich begeistern durch ihr einmaliges Flair. Bei der Fahrt zu den südlichen Nachbarn wird allerdings ein Auto-Eintrittsgeld fällig - und das ist ein durchaus erheblicher finanzieller Posten. Was aber passiert, wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht und die teure Vignette mit ihr in den Abfall wandert?
Roman Blaser, Vorstand bei den Generali Versicherungen: "Autofahrer sollten in einem solchen Fall versuchen, möglichst einen Rest der Vignette von der Werkstatt zu erhalten. Dabei muss die Seriennummer erkennbar sein."

Zusammen mit der Rechnung der Werkstatt über den Scheibenaustausch und die Bestätigung des Kaskoversicherers über den Glasbruch kann man diesen Vignetten-Rest bei der schweizerischen beziehungsweise österreichischen Zollbehörde einreichen und um Erstattung bitten.

Roman Blaser: "Ein Foto der Vignette reicht den Zollbehörden in aller Regel leider nicht für eine Erstattung aus." Die Kaskoversicherung ist in jedem Fall ausschließlich für die Kosten des Glasbruchschadens zuständig. Die Vignetten sind dabei nicht eingeschlossen.
Autor: nnz

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