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So, 07:01 Uhr
03.04.2011

nnz-Forum: Nicht weggeschickt

Gestern hatte sich eine nnz-Leserin im Forum zum Verhalten der Mitarbeiter im Bürger-Service geäußert. Jetzt gibt es dazu eine Ergänzung...


Nach dem klarem Hinweis der Bearbeiterin auf die Öffnungszeiten für Berufstätige wurde ich mit meinem Anliegen bedient. Ich wurde nicht wegeschickt, sagte ihr jedoch, wenn sie es nicht heute zum Samstag annehmen kann, sollte sie es lassen und es aber auch öffentlich bekanntgeben, dass dieser bestimmte Personenkreis nur am 1. Samstag vorsprechen darf.

Vielleicht lag es aber auch daran, das nicht soviele Antragsteller an diesem Samstag zu dieser Zeit vorsprechen wollten, bei einem vollem Warteraum hätte ich ihren Hinweis verstanden.
Hanna Höfer
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
geloescht.20220913
03.04.2011, 08:21 Uhr
Viel Wind um nichts
Vielleicht sollte nnz in Zukunft auf die ungeprüfte Veröffentlichung solcher Beiträge verzichten. Mit derart konfusen Darstellungen ist niemandem geholfen, schon gar nicht der Wahrheit.
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-Insider-
03.04.2011, 09:58 Uhr
werteste
frau höfer, ich kann ihr anliegen immer noch nicht so ganz verstehen. natürlich wurde dieser samstag auch dafür geschaffen, um berufstätigen menschen den gang dahin zu ermöglichen. wenn jemand 5 tage auf montage ist, nützt ihm auch donnerstag bis 18 uhr nichts.

ich persönlich glaube, dass sie das ganze überbewerten. es war sicherlich eine randbemerkung, dass dieser termin vorrangig für die berufstätigen gedacht ist. am ende jedenfalls haben sie doch das bekommen was sie wollten.

ein klein wenig mehr verständnis von beiden seiten gegenüber dem anderen wäre heutzutage nicht schlecht, aber wohl blosses wunschdenken.
Menne
03.04.2011, 11:42 Uhr
Hinweis
Man kann doch ruhig mal seine Meinung zu bestimmten Problemen äußern. Jetzt haben wir Meinungsfreiheit. Vielleicht könnte man im Internet den Verweis nur für Berufstätige ergänzen. Und so viele LKW Fahrer, was der voherige Kommentar beschreibt gibt es ja auch nicht, die einen Ausweis benötigen.
Pe_rle
03.04.2011, 12:57 Uhr
Frau Höfer
also ich glaub Frau Höfer so verstanden zu haben ,das die Tochter die ganze Woche nicht kann,außer natürlich Samstag. Und wenn Frau Höfer auf Ihre Tochter angewiesen ist ,weil sie behindert ist,dann kann sie eben auch nur Samstags diesen Gang unternehmen.
Aber Frau Höfer ist nicht die einzige die mal mit daneben liegenden Antworten befeuert wurde.
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