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Fr, 11:09 Uhr
25.03.2011

nnz-Forum: Optionskommune

nnz-Leser Harald Buntfuß widmet sich in seinem Statement dem Thema der Optionskommune und fühlt sich in seiner Meinung durch eine Entscheidung bestärkt...


Dem Landkreis Nordhausen wurde der Zugang zu einer Optionskommune verwehrt. In meinen Beitrag „Bürgerfragen ignorieren“ vom 30.08.10 habe ich schon geschrieben, dass ich nicht daran glaube, dass der Landkreis den Zuschlag bekommt. Mir war damals schon klar, dass man einen Kreis, der solche großen Finanzprobleme, hat keinen Zuschlag geben kann.

Genau so sahen es die zuständigen Mitarbeiter des Vergabekomitees, weiterhin stellten sie fest, dass Nordhausen mit seiner „schlechten Infrastruktur“ nicht in der Lage sei Arbeitsplätze zu schaffen. Sicherlich war auch die Aussage von Herrn Müller im Artikel „Bewerbung unterschrieben“ vom 28.12.10 ausschlaggebend für die Entscheidung der Erfurter.

Dort heißt es. „Seit Gründung der ARGE im Jahr 2005 hat sich das Verhältnis zu denen verschoben, die sich in multiplen Problemlagen befinden. Und gerade um diesen Personenkreis müsse man sich auch zukünftig kümmern“. Das heißt für mich, man muss diejenigen verwalten die nie wieder eine Arbeit bekommen und damit ist man ausgelastet. Von Integration in den ersten Arbeitsmarkt keine Spur.

Das alles sah man im Kreis anders, hier hieß es immer wieder, man hat uns für tauglich befunden. Gereicht hat es aber nur für den vierten Platz (von vier Bewerbern). Man will sich nun an die Bundesregierung wenden und um noch einen Platz zu erbetteln, wobei Frau Hitzing (FDP) wohl schon einen Vorstoß unternommen hat, wie sie sagt gibt es sehr wenig Hoffnung auf Erfolg.
Nun muss sich der Landkreis etwas einfallen lassen, wie soll man mit den Mieten umgehen, noch immer gibt es keinen Mietspiegel für den Landkreis.

Es waren zwar Mitarbeiter des Jobcenters im Kreisausschuss anwesend, aber sie berichteten nur darüber, wie man einen Mietspiegel erstellen will und was man dabei alles bedenken muss.
Auf Anfrage von Herrn Jendricke, wie hoch die „angemessene“ Kaltmieten pro m² sein würden, nannten Mitarbeiter des Jobcenters Zahlen von 4,50 € bis 4,60 €. Zurzeit stehen wir bei 4,20 €. Andere Landkreise übernehmen schon seit Jahren viel höhere Mietkosten.

Die geplante Anhebung soll ca. 500.000€ jährlich kosten, was aber auch gleichzeitig bedeutet, dass diese Summe den ALG II Empfängern bisher vorenthalten wurde!

Eine Anpassung der Mietkosten wurde jahrelang von den verantwortlichen Stellen erfolgreich verzögert, ja man hat sogar versucht eine Kürzung der Mietkosten durchzusetzen.

Auf eine verbindliche Entscheidung wird man wohl noch so lange warten müssen bis eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft gesetzlich geregelt ist. Das wird den Kommunen demnächst ermöglicht.

Die steigenden Energie,- und Betriebskosten braucht man dann wieder nicht mehr berücksichtigen. Das wäre für die betroffenen eine Regelsatzkürzung und Minderung ihrer Lebenshaltungskosten.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
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