eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 07:02 Uhr
26.03.2011

Röntgenpass gibt Überblick

Die Röntgenuntersuchung ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil der bildgebenden Diagnostik. Aufgrund ihrer Strahlenbelastung steht sie jedoch immer wieder in der Diskussion. Doch was macht Röntgenstrahlung eigentlich so gefährlich?


Röntgenstrahlen sind, wie Licht, eine bestimmte Form von elektromagnetischen Wellen. Im Gegensatz zum Licht ist Röntgenstrahlung jedoch wesentlich energiereicher und somit in der Lage, chemische Verbindungen aufzubrechen. Wird ein Körper einer Röntgenstrahlung ausgesetzt, geht ein geringer Teil der Energie auf den Körper über - Substanzen einer Körperzelle können geschädigt werden, was zu vererbbaren Erkrankungen oder Krebserkrankungen führen kann.

Eine pauschale Angabe, wie hoch das Krebsrisiko bei häufigen Röntgenuntersuchungen ist, gibt es nicht. So hängt die Belastung durch Röntgenstrahlen sowohl von der Höhe der Strahlendosis als auch vom Ort der Bestrahlung ab. „Die jährliche Belastung kann also ganz unterschiedlich sein, je nachdem, ob jemand wegen einer schweren Erkrankung mehrere Computertomographien brauchte oder lediglich einmal beim Zahnarzt geröntgt wurde“, informiert Franziska Becher von der IKK classic.

Fakt ist: Jede Röntgenuntersuchung birgt letztendlich ein unkalkulierbares Risiko. Aus diesem Grund dürfen Röntgenuntersuchungen nur bei entsprechender Indikation durchgeführt werden, also nur dann, wenn das Unterlassen einer Röntgenuntersuchung ein höheres Risiko beinhaltet als die Untersuchung selbst. „Wichtig zu wissen ist außerdem, dass sich Untersuchungsverfahren nicht beliebig gegeneinander austauschen lassen“, weist Franziska Becher hin. „Es ist also keineswegs eine „Sparmaßnahme“, wenn ein Arzt statt einer Ultraschalluntersuchung oder einer möglicherweise teureren Magnetresonanztomographie eine Röntgenuntersuchung ansetzt.

Auch wenn der Vorteil für Patienten durch Ausschluss oder Nachweis vermuteter krankhafter Veränderungen mit Hilfe von Röntgenuntersuchungen überwiegt und das Strahlenrisiko rechtfertigt, sollten unnötige oder doppelte Untersuchungen auf jeden Fall vermieden werden. „Patienten, die zum Beispiel den Arzt wechseln oder vom Hausarzt zu verschiedenen Fachärzten überwiesen werden, sollten möglichst immer fragen, ob Unterlagen wie Röntgenaufnahmen mitgegeben oder direkt den neuen Ärzten zur Verfügung gestellt werden können“, empfiehlt Franziska Becher. „Auch die Ausstellung eines Röntgenpasses gibt einen Überblick über persönliche Aufnahmen und verhindert unnötige Doppeluntersuchungen“.

Röntgenpässe gibt es in jeder Geschäftsstelle der IKK classic oder zum Bestellen unter der kostenlosen IKK-Servicehotline 0800 455 1111
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)