Mi, 18:45 Uhr
31.01.2001
nnz-Forum: Jendricke (SPD) denkt nicht an Beschwerde
Nordhausen (nnz). Das Urteil in diesem Eilverfahren überrascht mich nicht! Durch die Berichterstattung der nnz über den letzten Kreisausschuß (22.1.01) werden die Leser wissen, dass ich dies auf Grund der fehlenden Sachbegründung seitens des Landkreises schon damals so vorhergesehen habe. In diesem Streitverfahren zwischen Kreistag Nordhausen und Landesverwaltungsamt, wurde nämlich der Kreistag vom Landrat vertreten. Wobei der Landrat, auf Grund eigener Beteiligung am Wahlaufhebungsverfahren, eigentlich das Verfahren an den Beigeordneten Winfried Theuerkauf übertragen hätten müssen. Der Landrat blieb allerdings bis zuletzt Herr des Verfahrens, der von ihm verfasste Schriftsatz enthielt nur den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, eine notwendige Begründung wurde nicht abgegeben. Dies stellte auch das Verwaltungsgericht fest: "der Antrag des Antragstellers,...ist zulässig, aber unbegründet." Somit hat sich das Verwaltungsgericht nur mit den "Argumenten" des Landesverwaltungsamtes auseinandergesetzt. Welche in ihrer Einseitigkeit zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags führen mußten.
Ich selbst habe die Schriftsätze zur möglichen Erwiderung ans Gericht erst am 19.1.01 von der Kreisverwaltung bekommen und diese meinem Anwalt weitergeleitet. Der Anwalt wollte dann eine Sachbegründung einreichen, wobei herauskam, dass das Gericht bereits am 19.1.01 entschieden hatte. Bekannt wurde das Urteil erst jetzt, weil es noch geschrieben werden mußte. Somit wurde mir die notwendige eigene Stellungnahme zum Sachverhalt genommen!
Ich denke das jetzt die Wahlaufhebung seitens des Landesverwaltungsamtes kommen wird. Ich werde die Situation noch mit meiner Fraktion besprechen, halte allerdings selbst nichts von einer möglichen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht, da auch dort der Kreis wieder vom Landrat vertreten würde und somit mein Einfluß auf das Verfahren gleich null wäre.
Matthias Jendricke
Autor: nnzIch selbst habe die Schriftsätze zur möglichen Erwiderung ans Gericht erst am 19.1.01 von der Kreisverwaltung bekommen und diese meinem Anwalt weitergeleitet. Der Anwalt wollte dann eine Sachbegründung einreichen, wobei herauskam, dass das Gericht bereits am 19.1.01 entschieden hatte. Bekannt wurde das Urteil erst jetzt, weil es noch geschrieben werden mußte. Somit wurde mir die notwendige eigene Stellungnahme zum Sachverhalt genommen!
Ich denke das jetzt die Wahlaufhebung seitens des Landesverwaltungsamtes kommen wird. Ich werde die Situation noch mit meiner Fraktion besprechen, halte allerdings selbst nichts von einer möglichen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht, da auch dort der Kreis wieder vom Landrat vertreten würde und somit mein Einfluß auf das Verfahren gleich null wäre.
Matthias Jendricke

