Mi, 14:07 Uhr
31.01.2001
Verwaltungsgericht: Ungenügende Erfahrungen
Nordhausen (nnz). Der nnz liegen jetzt erste Auszüge aus der Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Weimar vor (siehe nnz weiter unten). Darin soll belegt werden, daß Matthias Jendricke (SPD) nicht die ausreichende Qualifikation für den Posten des ersten hauptamtlichen Beigeordneten hatte.
"Nach dem Wortlaut der Ausschreibung muß der Bewerber um die Stelle des (ersten und zweiten) Beigeordneten über Erfahrungen in Leitungsfunktionen und über gründliche Kenntnisse in der Kommunalverwaltung verfügen. Über beides verfügt der genannte Matthias Jendricke ersichtlich nicht. Dieser hat an Berufserfahrung nach seinem Lebenslauf nur nach dem Abitur eine einjährige Tätigkeit als Raumausstatter im väterlichen Betrieb aufzuweisen. Seit dem Ende dieser Berufstätigkeit studiert der Gewählte nunmehr seit 9 (!) Jahren an der Universität Göttingen. Die von ihm im Lebenslauf angegebene Tätigkeit als Stadtrat bzw. Kreistagsmitglied ist mit einer Tätigkeit in der Kommunalverwaltung nicht zu vergleichen, diese Tätigkeit gibt wenig Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennenzulernen." Soweit Auszüge aus der Begründung des Beschlusses.
Einen Nachtrag hätte die nnz noch zu machen: Nicht die Deutsche Post AG ist für die Logistik zwischen Behörden in Weimar und Nordhausen zuständig, sondern ein eigens dafür beauftragter "Thüringer Behörden Kurier" (TBK). Dieser liefert die gesammelten Werke aus Behörden, Gerichten und Ministerien jeweils dienstags, mittwochs und Freitags nach Nordhausen. Verzeihung, Deutsche Post, schlechte Noten für den TBK.
Autor: nnz"Nach dem Wortlaut der Ausschreibung muß der Bewerber um die Stelle des (ersten und zweiten) Beigeordneten über Erfahrungen in Leitungsfunktionen und über gründliche Kenntnisse in der Kommunalverwaltung verfügen. Über beides verfügt der genannte Matthias Jendricke ersichtlich nicht. Dieser hat an Berufserfahrung nach seinem Lebenslauf nur nach dem Abitur eine einjährige Tätigkeit als Raumausstatter im väterlichen Betrieb aufzuweisen. Seit dem Ende dieser Berufstätigkeit studiert der Gewählte nunmehr seit 9 (!) Jahren an der Universität Göttingen. Die von ihm im Lebenslauf angegebene Tätigkeit als Stadtrat bzw. Kreistagsmitglied ist mit einer Tätigkeit in der Kommunalverwaltung nicht zu vergleichen, diese Tätigkeit gibt wenig Gelegenheit, die laufende Verwaltung kennenzulernen." Soweit Auszüge aus der Begründung des Beschlusses.
Einen Nachtrag hätte die nnz noch zu machen: Nicht die Deutsche Post AG ist für die Logistik zwischen Behörden in Weimar und Nordhausen zuständig, sondern ein eigens dafür beauftragter "Thüringer Behörden Kurier" (TBK). Dieser liefert die gesammelten Werke aus Behörden, Gerichten und Ministerien jeweils dienstags, mittwochs und Freitags nach Nordhausen. Verzeihung, Deutsche Post, schlechte Noten für den TBK.

