Kommentare
Besorgter Bürger
21.02.2011, 18:12 Uhr
Gewaltmonopol ???
Ich halte bei militanten Tierschützerinnen lieber Abstand. Die Damen sind mir suspekt. Unsere städtischen Ordnungshüter in ihren Möchtegernpolizeiautos, die sonst bei jedem auf die Straße kackenden Hund weggucken, sind da scheinbar anderen Kalibers. Flugs die Handschellen angelegt.
Ganz ohne behördliche Gewalt wird das doch wohl nicht gegangen sein, oder? Na, die Begründung des Gefahrenverzuges als Grundlage der Gewaltausübung und Freiheitseinschränkung - die haben der Frau Handschellen angelegt! - möchte ich vor Gericht gerne hören.
Wieso führen die Kameraden überhaupt sowas wie Handschellen mit sich? Welche Dienstvorschriften existieren für deren Anwendung? Ich frage ja nur! Es ist ja auch wegen der Sicherheit der Kollegen. Nicht, dass ich, wenn ich das nächste Mal wegen einem Knöllchen mit denen diskutiere, auch noch schnell am Laternenpfahl angekettet werde.
Und, haben die Herrschaften vielleicht Pfefferspray oder möglicherweise auch noch eine .38 dabei. Ich möchte das schon wissen, denn man kann ja nie wissen. Und vorher fragen ist besser als hinterher an der Leine oder gar noch etwas viel endgültigeres zu sein.
Mal im Ernst. Wer trägt die Verantwortung für derartige Hitzköpfigkeiten und was sagt die Polizei zu solche Hilfssherrifs? Anstatt in Kickboxen wäre vielleicht ein psychologisches Training zur Gewaltprävention für die Ordnungshüter angebracht.
Peppone
21.02.2011, 18:39 Uhr
Klassischer Fall
für das "Königlich Bayrische Amtsgericht"!!!
Der ein oder andere Fernsehgucker wird den Spass noch kennen. Das waren noch Zeiten, Salesch und der Rest der Proll-Richter sind die blanken Amateure gegen den ollen Schnupftabakenden Oberrichter.
Das Schöne war, nach den Urteilen mußte meist niemand in den Knast. ;-)
sandlatscher
21.02.2011, 19:15 Uhr
Vorläufige Festnahme
Schon mal was von § 127 StPO - Befugnis zur vorläufigen Festnahme gehört?
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
Noch fragen?
Viel Spaß beim Lesen Zeit genug habt ihr Ja um hier alles zu kommentieren.
Fehlt nur noch der Georg....
I.H.
21.02.2011, 20:53 Uhr
Wyatt Earp in Nordhausen,
na endlich mal ein paar anständige Sheriffs in Nordhausen.
Für so'n bischen Knipsen nach 127 StPO verhaftet zu werden hat doch was, das schreckt endlich mal ab. Immerhin wurde man ja auf frischer Tat erwischt und Fluchtgefahr besteht natürlich immer! Ich wäre auch dafür, dass man's Ordnungsamt mit 45'er Kanonen ausrüstet. Natürlich nur so zur Abschreckung! (grins)
Ich bin voll für Ordnung, aber dem Ordnungsmann möchte ich auch nicht jeden Tag begegnen. ;-( Lustiger Artikel, danke dafür nnz.
Luftikus
21.02.2011, 22:17 Uhr
Wem gehört denn die Tierfalle
Bei allen Eiersalat. Wem gehörte denn nun die Tierfalle. Hat diese die Tierschützerin aufgestellt, oder gar die Mitarbeiter vom Ordnungsamt. Oder haben diese Ordnungshüter die Falle entdeckt und die durchgeknallte Tante dachte jetzt aber "druff"!
kein nordhäuser
21.02.2011, 23:30 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Gehört nicht zum Thema
Peppone
21.02.2011, 23:38 Uhr
Mein lieber Freund,
ursprünglich wars für mich ein Spass. Nach §127 "Sandgelatscht" erwartet die Tierfreundin aber die Höchststrafe der Verhaftung?! Da hört der Spass für mich zweifellos auf. ;-(
Kann es sein, dass hier Gesetze nach Gutsherrenart ausgelegt werden?
Mich würde nach Sandgelatschter Reaktion mal interessieren, worum es in diesem Spassvogelartikel überhaupt ging? Was für Tierchen hat das Ordnungsamt denn dort gefangen oder fangen wollen? Darf man diese Tierchen überhaupt fangen und wenn ja, was passiert dann damit?
Dürfen hier Leute mit Handschellen verhaftet werden, weil sie Ordnungsamtmitarbeiter bei der Arbeit fotografieren?
Fragen über Fragen.
Ich behaupte mal, hier ist jemand weit über das Ziel hinausgeschossen!
Wolfi65
22.02.2011, 10:19 Uhr
Vergehen.
Bei so einer "schweren Gesetzesüberschreitung" sollte man sich doch mal Fragen, was sich hier einige teuer aus Steuermitteln bezahlte Staatsdiener so Einbilden.
Kommen jetzt die Zeiten wieder zurück, wo jeder den Anderen denunzieren und an der Freiheit und Meinungsäußerung hindern kann?
Ein bisschen Anarchie und Selbstjustiz des vermeintlichen Opfers war ja auch dabei.
Ich hätte mir wahrscheinlich vom Ordnungsamt auch keine Acht umhängen lassen. Da muss der Bäcker kommen und nicht das Brötchen!
sandlatscher
22.02.2011, 11:11 Uhr
Dürfen hier Leute mit Handschellen verhaftet werden?
Ja dürfen sie, die "nette" Frau von nebenan wurde nicht aufgrund photographischer Tätigkeiten vorläufig festgenommen, sondern aufgrund Wiederstand gegen
Vollzugsbeamte.Begriffsklärung:Personen, die einer Bundesbehörde unterstehenden und die Aufgaben der Strafverfolgung oder der Ordnungswidrigkeitenverfolgung wahrnehmen und im Vollzugsdienst stehen Und die Handfesseln wurden ihr auf Grundlage des Achtung!! wieder was zum Schmökern:
Unmittelbarer Zwang (UZ) ist die Anwendung und Einwirkung auf Personen oder Sachen durch
-körperliche Gewalt
-Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
-Waffen,
durch zuständige und befugte Amtsträger.[1]
Unmittelbarer Zwang ist ein Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung. Es ist zwingend das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren.
Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung eines Amtsträgers auf Personen oder Sachen.
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, und Dienstpferde; diese Aufzählung ist allerdings nicht abschließend.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und um nicht wie der Herr zu Gutenberg als Copy&Paste Typ dazustellen: Quelle: WIKIPEDIA Also alles Richtig gemacht OA!!!
Besorgter Bürger
22.02.2011, 11:51 Uhr
@Sandlatscher
"Sandlatscher" ist, soweit ich mich erinnere, die Kommissbezeichnung für Infanteristen und Motschützen. Die haben für gewöhnlich ein Gewehr bei sich. Mir wird ganz bange, wenn ich mir vorstelle, dass @Sandlatscher mit einem scharfen Schießprügel auf die Menschheit losgelassen würde.
Jedenfalls ist, wenn seine hier wiedergegebenen Recherchen stimmen sollten, klar, dass die städtisch Bediensteten garantiert kein Recht hatten, die erwähnte Gewaltausübung anzuwenden. 'wäre nett und interessant, geradezu bürgerfreundlich, wenn sich die Stadtverwaltung mit einem klärenden Wort hier zur Sache äußern würde.
TeeEff
22.02.2011, 11:57 Uhr
So so Bundesbehörde..
welcher Bundesbehörde untersteht den das Ordnungsamt? Ach so - vielleicht keiner, da es Teil der kommunalen Verwaltung ist....
Tät mich übrigens als Nichtjurist in der Interpretation von Gesetzestexten schwer zurückhalten...man versteht da schnell was falsch.
GENERELL IST DIESE ART DER FESTNAHME GANZ DÜNNES EIS!
Zumal Zusatzinfos fehlen, das Fotografieren draussen nicht verboten ist (Veröffentlichen davon ist anderes paar Schuhe), die Herren und Damen sicherlich die unrechtmäßige Löschung gefordert haben (dazu gibt es recht klare Urteile, auch wenn Polizei und Co es gern mit Einschüchtern zu ernötigen versuchen) - dies dann wohl bei Weigerung selbst durchsetzen wollten und es dabei zu Gerangel kam.
Ich seh da sogar fast Notwehr, vielleicht aus Angst überstürzt...
Und Eiskalt mit relative Personen des Zeitgeschehens und Dokumentierung dessen argumentieren und auch die Veröffentlichung geht ziemlich legal klar...
Ich hoffe für die Damen und Herren, das sie sich korrekt ausgewiesen haben, vom Grundstücksinhaber befugt wurden, ihr "Nicht fotografiert werden" Interesse überhaupt zulässig war und auch noch deutlich höher lag als der Schutzwert der zu dieser Freiheitsberaubung führte, UND andere Mittel weder verfügbar noch VERHÄLTNISMÄSSIG waren....
Tät das da mit halbwegs fähigem Anwalt drauf ankommen lassen!
Weil naja von so Leuten mit lustigen Jacken im Hinterhof Handschellen anlegen lassen...endet schnell mal mit ner verstümmelten verscharrten Leiche...weiss man ja erstmal nicht...
Und die Damen und Herren sollten sich ihr bisschen Macht nicht zu sehr zu Kopf steigen lassen.
Seine Bürgerrechte sollte man übrigens regelmäßig exerzieren, sonst weiß man wenn sie einem genommen werden nicht mal genau was einem fehlt! Dieser vorauseilende Obrigkeitsgehorsam ist aber typisch deutsch...
Wolfi65
22.02.2011, 11:59 Uhr
Echtzeit
Ich weiss, das ist hier kein Chat aber:
@Sandlatscher Ich hoffe Sie schreiben hier keine Kommentare vom Dienst-Computer aus und während der Arbeitszeit! Vielleicht mal den Nickname als Programm nehmen und ein paar Falschparker im unmittelbaren Zwang zum ausserplanmäßigen Zahlen eines Bußgeldes bewegen.
Selbstverständlich dürfen Sie auch bei Widerstand gegen Ihre Vollstreckbare Person, mit einer gewissen Zwanghaftigkeit die Rechtsbrecher in eine Haft nehmen. Das Wetter ist ja zu schön, um den ganzen Tag im Büro zu sitzen, aber vielleicht sind Sie auf Grund Ihrer Dienstjahre und des Grades des Dienstes nicht mehr verpflichtet, einfachen Dienst zu vollstrecken?!
sandlatscher
22.02.2011, 12:30 Uhr
Mal ganz langsam
Um mal die Vorgehensweise des OA näher zu bringen wollen wir mal Stück für Stück es nachvollziehen.
1.Unterlassungserklärung zum Fotografieren - Unklar ob gerechtfertigt
2.Festhalten um Personalien aufzunehmen - gedeckt durch § 127 Abs. 1 StPO
2.Widerstand gegen Personalienfestellung in Form von Handgreiflickeit - gedeckt durch (danke TEEEF für den Hinweis) Notwehr § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch
da in diesem Fall die Gegenwehr der netten Dame einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt.
Bis zum Eintreffen der Polizei Dame unter Anwendung des Unmittelbaren Zwangs mit Hilfe von Kabelbindern - und keine silberne 8 - festgehalten. Wieder gedeckt durch § 127 Abs. 1 StPO.(Und festhalten mit Kabelbindern kann jeder deswegen auch Jedermannparagraph)
Also ich kann keine Verfehlung feststellen.
Ich glaube mal eher das die nette Dame einen guten Strafverteidiger benötigt aufgrund des Angriffs auf Vollzugsbeamte....
Und nein ich kann mir einen eigenen Laptop leisten.
Wolfi65
22.02.2011, 13:41 Uhr
Notwehr
Also das schlägt ja dem Fass den Boden aus! Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern, aber das ist ja der Hammer. Ich glaube, bei den irrigen Rechtsauffassungen müßten einige Angestellte der Stadt auf ihre Vergangenheit überprüft werden.
Wie kann man in Notwehr einen Menschen festhalten und diesem noch die Hände fesseln! Wissen Sie Herr Sandlatscher überhaupt was Notwehr ist? Sie brauchen auch keine Auszüge aus den Gesetzbüchern wiedergeben, denn Sie scheinen sich an diese sowieso nicht zu halten.
Ich hoffe für Sie, dass bei der Ausführung Ihres Dienstes nicht mal ein Bürger der Stadt NDH von seiner Notwehr (Selbstschutzrecht) Gebrauch macht.
TeeEff
22.02.2011, 14:18 Uhr
Beamte im Dienst...
haben das gleiche Personlichkeitsschutzrecht wie Frau Merkel. Sie sind kein Privatpersonen und es ist nicht im Privat geschützten Bereich fotografiert worden. Recht am eigenen Bild kann man diskutieren - nur betrifft das lediglich die Veröffentlichung.
Somit bliebe der Anfangsverdacht das hier versucht wurde zu Nötigen oder gar Beweismittel über gegf. Fehlverhalten zu vernichten bis hin zu versuchter Strafvereitelung im Amt...
Und erst dann eskalierte die Situation, als man die Kamera wegnehmen und Bilder löschen wollten! Kommt gegf. noch Sachbeschädigung dazu - kann ja sein waren andere Bilder drauf die Geldwert haben...ist aber Zivilprozess Sache Ursache Wirkung wären zu berücksichtigen und Tateinheit und Tatmehrheit abzuwägen.
Die Notwehrsituation bezog sich übrigens auf die festgenommene Person, die die ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Handlungen nämlich nicht dulden musste.
Und dann Einsatz von Kabelbindern uiuiui - das ist ja fast schon Fall für Den Haag!
Diese foto-ösch Aufforderungen von Polizisten passieren REGELMÄSSIG u.a. auf Demos da man Polizeigewalt Vertuschen möchte - sind genauso regelmäßig unzulässig - nur wird hier gern versucht auf dem kleinen Dienstweg was zu vertuschen, denn schwubs fehlen dann ja die Beweise...
Besorgter Bürger
22.02.2011, 14:28 Uhr
Ich kiege langsam Angst!
Was ich nicht verstehe, war der letzte Kommentar vom verhinderten Motschützen nun dessen augenscheinlich verwirrte Privatmeinung oder ein inoffizielles Statement der Stadtverwaltung?
Oder wie soll ich das auffassen, dass er uns mal die Vorgehensweise des OA näher bringen will? Vorhin dachte ich, das mit der verstümmelten verscharrten Leiche von @TeeEff sei ein bissel übertrieben, wenn auch nach dem Motto des Wehrens gegen die Anfänge berechtigt. Jetzt krieg ich aber hier richtig Angst.
Der Sandlatscher spricht von "Kabelbindern". Auch das ist wohl Insiderwissen. Hallo?! Kabelbinder zum Knebeln von Leuten?! Ist das hier das Drehbuch zu einem schlechten Film über Santiago de Chile 1973? Allmählich ist der Punkt erreicht, wo es gruselig wird. Ich fordere nochmals Aufklärung! Das geht auch an unsere Stadträte.
I.H.
22.02.2011, 18:22 Uhr
Wat is nu?
Weiß wer, wem die Safari galt und is eigentlich überhaupt schon Jagdsaison? Der Insider hat das leider umschifft und in Textbausteinen vom Wiki stehts nicht.
Hat die Gnädigste vor ihrer Festnahme da vielleicht zwei wildernde Trapper erwischt und wollte die nur vorläufig festnehmen? Wollte die nur ihre eigenen Haustiere schützen?
Schade, dass man die Ursache der Eskalation nicht kennt. Aber das wär doch auch mal was für die Presse. Wenn Daniel Boone und Chingachgook schon in der Stadt unterwegs sind, dann darf man doch auch wissen, aus was die demnächst ihre Mützen machen.
Bis dahin, petriheil
Bodo Schwarzberg
22.02.2011, 23:43 Uhr
für filzpiepe - Obstgehölze nachpflanzen
Haben Sie eventuell auch daran gedacht, die Nachpflanzung gefällter Bäume zu fordern und nicht nur deren Einschlag? Die alten Obst-Hochstämme stellen eine landeskulturelle Bereicherung unserer Landschaft dar. Es gibt darunter viele Sorten, die heute nicht mehr gezüchtet werden. Auf Grund der Überalterung der Bestände und der daraus resultierenden schleichenden Verluste besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich Nachpflanzung. Vielen Menschen fällt überhaupt nicht auf, dass es von Jahr zu Jahr immerw eniger werden, weil sie nicht mehr zur Obstgewinnung genutzt werden.
Dabei sollten zum Erwerb der neuen Bäume Baumschulen genutzt werden, die die alten, bedrohten Sorten noch züchten.
Gegenwärtig sind im Kreis so viele Rodungsmaßnahmen wie lange nicht, zu beobachten, und zwar auch an Stellen, wo überhaupt keine Verkehrsgefährdung besteht. Es gibt viele fragwürdige Beisiele. Was ist hier im Gange? Warum werden die Bäume gefällt? Wer gibt das in Auftrag?
Alex Gösel
19.03.2011, 14:58 Uhr
Stand der Ermitlungen?
Es wäre Interessant zu Erfahren, wie denn der Stand der Ermittlungen in dieser Sache ist! Vielleicht kann ja die NNZ mal beim zuständigen Gericht / Staatsanwalt nachfragen?
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