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Di, 12:31 Uhr
22.04.2003

Gefahr für Gans, Ente und Co.

Nordhausen (nnz). Die Klassische Geflügelpest breitet sich in den Niederlanden weiter aus und ist bis in unmittelbare Nähe zur deutschen Grenze herangerückt. Auch für das Federvieh im Landkreis Nordhausen besteht durch Importe jetzt eine erhöhte Gefährdung. Nnz sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geflügel vor der Seuche schützen können.


Bisher mussten in den Niederlanden wegen der Seuche über 11 Mio. Stück Geflügel getötet werden. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 10. April 2003 eine Eil-Verordnung zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest erlassen, um in Deutschland vorbeugende Seuchenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich zu ergreifen.

Mit welchen Schutz-Regelungen diese gefährliche Tier-Krankheit vermieden werden kann, erklärt das Veterinäramt Nordhausen. Jeder Halter von Enten und Gänsen ist verpflichtet, seinen Bestand unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Diese Verpflichtung besteht für Hühnergeflügel und Puten schon seit längerem und gilt auch für die Hobby-Haltung von Geflügel. Bei Auftreten erhöhter Tierverluste in einem Geflügelbestand (mehr als 2 % innerhalb von 24 Stunden) oder erheblicher Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme ist jeder Tierhalter verpflichtet, das Veterinäramt unverzüglich zu informieren und eine Untersuchung auf Klassische Geflügelpest durchführen zu lassen.

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen, z.B. der ambulante Handel mit Geflügel, ist verboten. Geflügel und Bruteier dürfen aus einem Bestand nur verbracht werden, wenn der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor der Verbringung tierärztlich untersucht wurde und sich keine Hinweise auf das Vorliegen der Klassischen
Geflügelpest ergeben haben. Jeder Transport von Geflügel muss dem
Veterinäramt mindestens einen Werktag vorher angezeigt werden. Benutzte Transportfahrzeuge sind vor und nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) haben ein Register zu führen, in das sie alle Zu- und Abgänge von Geflügel jeweils mit Namen, Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers und des Transporteurs, die Geflügelart und das Datum einzutragen haben. Der Besuch betriebsfremder Personen ist ebenfalls zu dokumentieren.

Am 14. April 2003 trat der nationale Krisenstab Tierseuchenbekämpfung in Bonn zusammen, um weitere Schritte zum Schutz der deutschen Geflügelbestände festzulegen. Generell wird jedem Geflügelhalter empfohlen, seine Hühner, einschließlich Trut- und Perlhühner, Enten und Gänse im Stall zu halten sowie keinen Personenverkehr und Kontakt zu anderen Geflügelbeständen zuzulassen. Jeder Geflügelhalter sollte die Seuchenschutzmaßnahmen für seinen Bestand in eigener Verantwortung erhöhen; Selbstschutz ist noch immer der beste Schutz. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt Nordhausen telefonisch untere 03631/ 911157 zur Verfügung.
Autor: nnz

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