Mi, 10:13 Uhr
05.01.2011
Richter Kropp: Besonderes Ehedrama
Ein bizarres Ehedrama war der Auslöser für ein Verfahren am Sondershäuser Amtsgericht. Und wie es manchmal so ist: Die Hoffnung stirbt zuletzt...
Am 29.06.2009 stieß der Angeklagte Maik M. (46, Name geändert) seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu Boden. Als diese am Boden lag, schlug er ihr mit seiner rechten Faust drei- bis viermal in das Gesicht und auf deren Oberkörper ein. Darüber hinaus trat er ihr mit seinem beschuhten Fuß in das Gesäß, in den Rücken und in das Gesicht. Ferner würgte er sie mit seiner rechten Hand am Hals. Die Zeugin erlitt einen Bruch der Nase und trug mehrere Hämatome am Ohr, im Gesicht, am Arm, am Rücken und am Gesäß davon. Noch Tage später war auf ihrer Stirn der Profilabdruck der Schuhsohle des Angeklagten sichtbar.
Nachdem ihm dieser Anklagevorwurf vom Staatsanwalt in der letzten Sitzung des Sondershäuser Amtsgericht verlesen wurde, erklärte der Angeklagte nur, dass dies alles so richtig sei. Mehr wolle er eigentlich nicht sagen.
Dem als gründlich bekannten Sondershäuser Strafrichter Gerald Fierenz genügten diese kargen Auskünfte nicht, so dass er die Beteiligten hierzu näher befragte. Und dann kam Folgendes zu Tage: Bereits im Herbst 2008 hatte die Geschädigte dem Angeklagten offenbart, dass sie einen Freund habe und sich von ihm trennen wollte. Zur Trennung kam es dann aber nicht.
Es standen nämlich Umbaumaßnahmen an, die vom Angeklagten, welcher alleinverdienender Kraftfahrer ist, finanziert werden sollten. Am Tattag waren diese beendet, als die Geschädigte ihm ankündigte, sich nun endgültig von ihm trennen zu wollen. Auf diesen musste es so wirken, als ob die Geschädigte mit dieser Erklärung bewusst abgewartet hätte, bis die Maßnahmen zu Ende waren und er diese auch bezahlt habe.
Dieser bizarre Hintergrund rettete den nicht vorbestraften Angeklagten nicht vor der wohlverdienten Strafe, die auf Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung lautete. In der Bewährungszeit hat der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.
Ein familiengerichtliches Nachspiel hatte das Ganze noch: Die Ehefrau ließ Maik M. per Gerichtsentscheid aufgrund dieser Vorfälle aus der Wohnung weisen. Vor Gericht akzeptierte dieser den Wunsch, äußerte aber die Hoffnung, dass seine Frau sich wieder mit ihm versöhnen würde. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!
Autor: nnzAm 29.06.2009 stieß der Angeklagte Maik M. (46, Name geändert) seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu Boden. Als diese am Boden lag, schlug er ihr mit seiner rechten Faust drei- bis viermal in das Gesicht und auf deren Oberkörper ein. Darüber hinaus trat er ihr mit seinem beschuhten Fuß in das Gesäß, in den Rücken und in das Gesicht. Ferner würgte er sie mit seiner rechten Hand am Hals. Die Zeugin erlitt einen Bruch der Nase und trug mehrere Hämatome am Ohr, im Gesicht, am Arm, am Rücken und am Gesäß davon. Noch Tage später war auf ihrer Stirn der Profilabdruck der Schuhsohle des Angeklagten sichtbar.
Nachdem ihm dieser Anklagevorwurf vom Staatsanwalt in der letzten Sitzung des Sondershäuser Amtsgericht verlesen wurde, erklärte der Angeklagte nur, dass dies alles so richtig sei. Mehr wolle er eigentlich nicht sagen.
Dem als gründlich bekannten Sondershäuser Strafrichter Gerald Fierenz genügten diese kargen Auskünfte nicht, so dass er die Beteiligten hierzu näher befragte. Und dann kam Folgendes zu Tage: Bereits im Herbst 2008 hatte die Geschädigte dem Angeklagten offenbart, dass sie einen Freund habe und sich von ihm trennen wollte. Zur Trennung kam es dann aber nicht.
Es standen nämlich Umbaumaßnahmen an, die vom Angeklagten, welcher alleinverdienender Kraftfahrer ist, finanziert werden sollten. Am Tattag waren diese beendet, als die Geschädigte ihm ankündigte, sich nun endgültig von ihm trennen zu wollen. Auf diesen musste es so wirken, als ob die Geschädigte mit dieser Erklärung bewusst abgewartet hätte, bis die Maßnahmen zu Ende waren und er diese auch bezahlt habe.
Dieser bizarre Hintergrund rettete den nicht vorbestraften Angeklagten nicht vor der wohlverdienten Strafe, die auf Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung lautete. In der Bewährungszeit hat der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.
Ein familiengerichtliches Nachspiel hatte das Ganze noch: Die Ehefrau ließ Maik M. per Gerichtsentscheid aufgrund dieser Vorfälle aus der Wohnung weisen. Vor Gericht akzeptierte dieser den Wunsch, äußerte aber die Hoffnung, dass seine Frau sich wieder mit ihm versöhnen würde. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

