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Mo, 10:09 Uhr
03.01.2011

Alles inszeniert?

Für mächtigen Medienwirbel hat über den Jahreswechsel hinweg die Beschlagnahmung von Räumen des Jugendsozialwerks gesorgt, in denen Nichtsesshafte betreut werden sollten. Es bestünde die Gefahr, dass Menschen in Nordhausen erfrieren würden. Die nnz hat nachgefragt...


Und zwar beim Betreiber der Unterkunft in Nordhausen, dem Jugendsozialwerk. "In Nordhausen, aber auch im Landkreis Nordhausen muss kein Mensch erfrieren", sagt der Chef der Jugendsozialwerks, Andreas Weigel. Er versteht auch nicht, warum Bürgermeister Matthias Jendricke zu solch einer Reaktion neigte, denn der soziale Dienst der Nordhäuser Stadtverwaltung hatte zu jeder Zeit die Schlüssel für das Objekt in der Ullrichstraße.

Zur Historie: Das Haus in der Ullrichstraße, das dem Jugendsozialwerk gehört, ist der Nachfolger der Obdachlosenunterkunft am Gutsweg. Die resultiere aus der Zeit, da die Nordhäuser Stadtverwaltung noch ein eigenes Sozialamt hatte. Das Jugendsozialwerk hat einerseits einen Betreuungsvertrag mit dem Landratsamt abgeschlossen, bei dem Bürger in schwierigen Lebenslagen (zum Beispiel Menschen, die aus der Haft entlassen wurden) betreut werden. Mit der Stadtverwaltung Nordhausen sei laut Weigel ein Vertrag abgeschlossen worden, aufgrund dessen obdachlose Nordhäuser Bürger betreut werden sollen. Dieser Vertrag sei zum Jahresende ausgelaufen "und wurde nicht verlängert, weil es seitens der Stadtverwaltung keinen Bedarf mehr gegeben hat", wie Andreas Weigel der nnz erläuterte. Dadurch sind auch die Betreuungsstellen seitens des Jugendsozialwerks weggefallen.

Was aber mit den Nichtsesshaften, die nun Gefahr laufen zu erfrieren? "Für diese Personengruppe gab es keinen vertraglichen Zustand, die wurden quasi "mitbetreut". Die Frauen und Männer, die von Stadt zu Stadt ziehen, holen sich beim Landratsamt oder bei der ARGE eine Bescheinigung ab und konnten dann in der Ullrichstraße aufgenommen werden."

Laut Weigel ist das Auslaufen des Vertrages mit der Stadtverwaltung seit Juni bekannt, ob es auch den politischen Gremien wie Stadtrat oder Ausschüssen ebenfalls bekannt ist, will der Geschäftsführer nicht bestätigen. Seinen Worten zufolge, trägt die Stadtverwaltung für den jetzigen Zustand die Verantwortung und nicht das Landratsamt. Und übrigens: Nicht 200 Personen werden in Nordhausen als Nichtsesshafte betreut, sondern rund 150, korrigiert Andreas Weigel die von der Stadtverwaltung genannten Zahlen.
Autor: nnz

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Kommentare
Pressesprecher Stadt Nordhausen
03.01.2011, 13:04 Uhr
Stadt nicht in Verantwortung für den Betrieb der Notunterkunft
Die Stadt Nordhausen ist nicht für den Betrieb der Notunterkunft für Nicht-Sesshafte verantwortlich, das sei noch einmal betont.

So werden auch sämtliche Kosten des Betreibers der Notunterkunft je nach Fall gegenüber dem Sozialamt des Landratsamtes bzw. der ARGE geltend gemacht (und nicht gegenüber der Stadt.) Diese Regelung ist in entsprechenden Abrechnungsvereinbarungen auch schriftlich fixiert.

Auch die Zahl von 200 - und nicht von 150 - Übernachtungen ist der Stadt Nordhausen bekannt.

Allerdings spielt die Höhe der Zahl in dieser Angelegenheit nur eine untergeordnete Rolle. Selbst, wenn es nur eine Handvoll Betroffener wäre: Auch diese haben einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Unterbringung bzw. auf Klarheit, wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können. Diese Klarheit - zumindest vorläufig - hat die Stadt Nordhausen mit seiner Verfügung geschaffen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Georg
03.01.2011, 14:32 Uhr
Wer ist denn...
nun verantwortlich für die Notunterkunft?
Es wird wieder einmal versucht, bei den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen und sich gegenseitig die Schuld zuzuweisen. Nichtsesshafte gibt es schon sehr lange in Nordhausen, wenn auch nicht so viel wie in den Großstädten.

Hier haben einige verantwortliche und gutbezahlte Leute gezeigt, dass ihnen diese Menschen egal sind. Zumindest haben sie deutschlanweit den Bekanntheitsgrad unserer Stadt erhöht, leider im negativen Sinn.
altmeister
03.01.2011, 14:46 Uhr
Wer hat denn nun den schwarzen Peter?
Das ist doch mal wieder nicht zu fassen, unsere Behörden und Ämter mit all ihren Institutionen sind sich nicht einig, wer nun wirklich zuständig ist! Jetzt fehlt mir nur noch eine Auskunft aus dem LRA, um die ganze Sache noch undurchsichtiger und unüberschaubarer zu machen.

So wie jetzt durch das Jugendsozialwerk dargestellt, ist doch dieser Fakt nicht erst seit dem 30.12.2010 bekannt gewesen, warum ist dann nicht eher etwas von unserer städtischen Ordnungsbehörde unternommen worden?

Oder wurde dies aufgespart als Munition, die im Kampf um einen bestimmten Posten zu gegebener Zeit medienwirksam eingesetzt werden konnte?
altmeister
03.01.2011, 14:57 Uhr
Nur noch als Anmerkung...
...wenn die Stadt dort entstandene Kosten bei ARGE oder LRA geltend machen konnte sehe ich das so, dass die Stadt auch als Vertragspartner für die Räumlichkeiten anzusehen ist. So habe ich jedenfalls den Beitrag des Stadtsprechers verstanden. Wenn ich falsch liege, bitte mal mit klaren Aussagen kommen!
Pressesprecher Stadt Nordhausen
03.01.2011, 16:05 Uhr
Betreiber
Sehr geehrter Herr / Frau "Altmeister",

der genannte Betreiber der Notunterkunft ist eben nicht die Stadt, sondern das JugendSozialwerk, das die ihm entandenen Kosten für die Unterbringung einer Person in der Notunterkunft entweder der ARGE oder dem Landratsamt in Rechnung stellt.

Freundliche Grüße

Patrick Grabe, Stadt Nordhausen
H.Buntfuß
03.01.2011, 16:58 Uhr
Seltsam
Und das alles unter einer LINKEN Sozialdezernentin. Aber es wird sich sicher raus stellen, dass sie damit nichts zu tun hat.
Georg
03.01.2011, 18:13 Uhr
Das...
Wort "Sozial" sollten Frau Grünwald und Herr Weigel aus ihrem Titel bzw. Firmennamen streichen! Sozial kann man ihr (Nicht) Handeln nicht nennen.
altmeister
03.01.2011, 18:42 Uhr
Wer hat denn nun die VERANTWORTUNG?
Die gewünschte Reaktion des LRA ist ja nun in einem anderen Artikel da, mit der erwarteten Auswirkung...

ICH WEISS WENIGER ALS VORHER!

Laut der Aussage des LRA ist allein die Stadt Nordhausen zuständig.

Wer findet da noch Worte, wo endet diese Schlammschlacht?
Motte83
03.01.2011, 18:55 Uhr
Was kann
denn jetzt Herr Weigel als Geschäftsführer des Betreibers dafür, Georg??? Hier geht es darum, dass Kommunen und Regierungen immer auf Kosten der Schwächsten sparen. Wenn den Betreibern dann keine neuen Verträge ausgestellt werden, dann liegt es wohl am Sparzwang der Kommune.

Übrigens sollte man nicht vergessen, dass der Bürgermeister der Stadt auch ein Kreistagsmandat hat. Also, selbst wenn die Stadt offiziell nicht vom LRA informiert wurde, wird Herr Jendricke als Person Kenntnis gehabt haben. Sollte er dann fast ein halbes Jahr gewartet haben, um eine PR-Wirksame Maßnahme in die Wege zu leiten, kann das wohl tatsachlich auch daran liegen, sich nochmal zur Zeit einer anstehenden Wiederrwahl ins rechte Licht zu rücken.

Schließlich musste ja auch die Feuerwehr ausrücken, um ein Schild in DIN A 4 Größe am Zaun anzubringen. :-) Wenn das mal nicht reine PR für die Stadt ist?!?
Motte83
03.01.2011, 18:59 Uhr
Übrigens...
Sind die in der nnz befindlichen Aussagen des JugendSozialwerks und des Landratsamtes fast deckungsgleich. Wenn da mal nicht die Stadt ihre eigene Aktenlage durcheinander gebracht haben könnte.
Georg
03.01.2011, 19:25 Uhr
@logix...
der Betreiber hätte zumindest rechtzeitig und öffentlich auf die Schließung dieser Einrichtung hinweisen können. Dann wäre es sicher nicht zu diesem Eklat gekommen! Somit hat er eine Mitverantwortung. War es vielleicht nicht lukrativ genug dieses Objekt zu betreiben?
Georg66
04.01.2011, 10:08 Uhr
Super Sache!
Es ist doch eine bodenlose Unverschämtheit, was sich der Staat und die Justiz hier in Deutschland erlaubt.
Da wird einer aus der Haft entlassen, hat alles verloren, wofür er jahrelang gearbeitet hat und landet dann im Obdachlosenasyl.Da ist wohl ein Rückfall in die Kriminalität vorprogrammiert.
So nach dem Motto: Doppelt bestraft hält besser!?

Es soll keiner von sich behaupten, es könne ihm nicht passieren, da er immer ehrlich durch das Leben gegangen ist.
Ein verschuldeter Verkehrunfall, nicht bezahlter Unterhalt usw.können einen ganz schnell hinter schwedische Gardinen bringen, mit all seinen wirtschaftlichen Folgen.
altmeister
04.01.2011, 11:43 Uhr
@Georg
Wieso soll der Betreiber sich um Sachen kümmern, welche er nicht beeinflussen kann?
Wenn ein Auftraggeber fristgerecht den Vetrag kündigt muß der Auftragnehmer sich doch nicht darum kümmern, wie die Aufgaben danach erledigt werden! Da ist schon der Auftraggeber in der Pflicht!
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