Di, 15:16 Uhr
21.12.2010
Weg freimachen
Die derzeitige Witterungssituation bekommt auch die Müllabfuhr zu spüren. Die Zeitpläne der regulären Entsorgungstouren können nur noch schwer eingehalten werden, weil die Abfallbehälter oft im Schnee stecken, angefroren oder mit Schnee zugeschüttet sind...
Die Bürgerinnen und Bürger haben nach der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen die Verpflichtung, die Abfallbehälter so aufzustellen, dass die Entsorgungsfahrzeuge ungehindert an die Standplätze heranfahren können und eine Entleerung der Behälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Dazu gehört auch die Beräumung von Schnee und Eis.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft / Deponie weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass gegebenenfalls angefrorener Bio- und Restabfall in den Abfallbehältern mit geeigneten Hilfsmitteln (zum Beispiel einem Spaten) von den Wänden der Behälter vorsichtig zu lösen ist, um ein vollständiges Entleeren zu ermöglichen. In Fällen unvollständiger oder nicht möglicher Entleerung infolge von Unzugänglichkeit der Behälter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. Weitere Infos: FG Abfallwirtschaft im Landratsamt, Tel. 03631 / 911 330 oder 911 346.
Autor: nnzDie Bürgerinnen und Bürger haben nach der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen die Verpflichtung, die Abfallbehälter so aufzustellen, dass die Entsorgungsfahrzeuge ungehindert an die Standplätze heranfahren können und eine Entleerung der Behälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Dazu gehört auch die Beräumung von Schnee und Eis.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft / Deponie weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass gegebenenfalls angefrorener Bio- und Restabfall in den Abfallbehältern mit geeigneten Hilfsmitteln (zum Beispiel einem Spaten) von den Wänden der Behälter vorsichtig zu lösen ist, um ein vollständiges Entleeren zu ermöglichen. In Fällen unvollständiger oder nicht möglicher Entleerung infolge von Unzugänglichkeit der Behälter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. Weitere Infos: FG Abfallwirtschaft im Landratsamt, Tel. 03631 / 911 330 oder 911 346.


