Fr, 12:08 Uhr
28.03.2003
Nicht mehr zu verkraften
Nordhausen/Sollstedt (nnz). In dieser Woche tagte der Kreisverband des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes. Dabei stand auch die Kreisumlage im Mittelpunkt und deren vorgesehene Erhöhung trug nicht unbedingt zur Erheiterung der Veranstaltung bei.
Die Mitglieder des Kreisvorstandes diskutierten über den derzeitigen Sachstand Kreishaushalt 2003. Sie wiesen darauf hin, dass entsprechend dem derzeit vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises eine prozentuale Erhöhung der Kreis- und Schulumlage vorgesehen ist, die die Städte und Gemeinden finanziell unter keinen Umständen verkraften können. Der Landrat soll daher nochmals aufgefordert werden, die Kreis- und Schulumlage nominell zu senken, um sie prozentual gleich zu halten. Nur dadurch kann den gesunkenen Einnahmen der kreisangehörigen Kommunen Rechnung getragen werden. Auf die Problematik eines nicht nur nach Ansicht der Vorstandsmitglieder dringend erforderlichen Stellenabbaus im Landratsamt wurde ebenfalls eingegangen.
Der Kreistag müsste hierzu analog einer im Finanzausschuss des Kreistages diskutierten Vorlage einen entsprechenden Beschluss fassen, der den Landrat als Dienstherren auffordert, 30 Stellen abzubauen. Dieser Beschluss sollte schon im Stellenplan 2003 seinen Niederschlag finden, um dem aus der Tarifsteigerung resultierenden Anstieg der Personalkosten entgegen zu wirken. Entsprechende Umsetzungsvorschläge können nur von den Fachbereichsleitern zugearbeitet werden. Die Vorstandsmitglieder zweifelten an, dass im Landratsamt bisher erkannt wurde, dass in den Jahren 2005 und 2007 aufgrund des abgeschlossenen Stufentarifvertrages immense Personalkostensteigerungen auf die Kommunen und den Landkreis zu kommen werden für die bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen sind.
Außerdem wiesen die Vorstandsmitglieder auf die schleppende Bearbeitung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes z.B. im Bezug auf die Genehmigung der kommunalen Haushalte hin. Viele Gemeinden können bzw. konnten aufgrund eines noch nicht genehmigten Haushaltes keine Aufträge auslösen. Darauf wird seitens der Kreisgeschäftsstelle mit dieser Pressemitteilung hingewiesen.
Die kommunalen Politiker wiesen darauf hin, dass das Radwegekonzept des Landkreises vielleicht als ausgewähltes Projekt des Regionalmanagements aufzunehmen wäre. In diesem Zusammenhang wurde informiert, dass das Regionalmanagement mit ca. 600.000 Euro für ausgewählte Projekte gefördert wird, jedoch die effektiv für Projektarbeit zur Verfügung stehende Fördersumme aufgrund von voraussichtlichen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen an einzustellende bzw. eingestellte Mitarbeiter dieses Managements nicht mehr erkennbar ist. Hierzu wird der Landrat gebeten, im nächsten Kreistag zu informieren.
Jürgen Hohberg als Chef des Kreisverbandes begrüßte dann aber doch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt, der Stadt Nordhausen und dem kommunalen Spitzenverband bei der Erarbeitung der Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes.
Außerdem wurde über den Sachstand bei Beantragungen von AB-Maßnahmen informiert und beraten. Alle Kommunen sehen in der Änderung der Förderrichtlinien des Arbeitsamtes große Probleme. Aufgrund der Änderung der maximalen Förderdauer auf 6 Monate und der ausschließlichen Zuweisung von Arbeitnehmern, die innerhalb der letzten 3 Jahre keine ABM hatten und keine Arbeitslosenhilfe beziehen (d.h. nur Arbeitslosengeldempfänger), ist für die Kommunen ein erhöhter Arbeitsaufwand bei der Beantragung notwendig und ein effektiver Einsatz von ABM-Kräften aufgrund der Zuweisungsbedingungen erschwert.
Autor: nnzDie Mitglieder des Kreisvorstandes diskutierten über den derzeitigen Sachstand Kreishaushalt 2003. Sie wiesen darauf hin, dass entsprechend dem derzeit vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises eine prozentuale Erhöhung der Kreis- und Schulumlage vorgesehen ist, die die Städte und Gemeinden finanziell unter keinen Umständen verkraften können. Der Landrat soll daher nochmals aufgefordert werden, die Kreis- und Schulumlage nominell zu senken, um sie prozentual gleich zu halten. Nur dadurch kann den gesunkenen Einnahmen der kreisangehörigen Kommunen Rechnung getragen werden. Auf die Problematik eines nicht nur nach Ansicht der Vorstandsmitglieder dringend erforderlichen Stellenabbaus im Landratsamt wurde ebenfalls eingegangen.
Der Kreistag müsste hierzu analog einer im Finanzausschuss des Kreistages diskutierten Vorlage einen entsprechenden Beschluss fassen, der den Landrat als Dienstherren auffordert, 30 Stellen abzubauen. Dieser Beschluss sollte schon im Stellenplan 2003 seinen Niederschlag finden, um dem aus der Tarifsteigerung resultierenden Anstieg der Personalkosten entgegen zu wirken. Entsprechende Umsetzungsvorschläge können nur von den Fachbereichsleitern zugearbeitet werden. Die Vorstandsmitglieder zweifelten an, dass im Landratsamt bisher erkannt wurde, dass in den Jahren 2005 und 2007 aufgrund des abgeschlossenen Stufentarifvertrages immense Personalkostensteigerungen auf die Kommunen und den Landkreis zu kommen werden für die bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen sind.
Außerdem wiesen die Vorstandsmitglieder auf die schleppende Bearbeitung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes z.B. im Bezug auf die Genehmigung der kommunalen Haushalte hin. Viele Gemeinden können bzw. konnten aufgrund eines noch nicht genehmigten Haushaltes keine Aufträge auslösen. Darauf wird seitens der Kreisgeschäftsstelle mit dieser Pressemitteilung hingewiesen.
Die kommunalen Politiker wiesen darauf hin, dass das Radwegekonzept des Landkreises vielleicht als ausgewähltes Projekt des Regionalmanagements aufzunehmen wäre. In diesem Zusammenhang wurde informiert, dass das Regionalmanagement mit ca. 600.000 Euro für ausgewählte Projekte gefördert wird, jedoch die effektiv für Projektarbeit zur Verfügung stehende Fördersumme aufgrund von voraussichtlichen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen an einzustellende bzw. eingestellte Mitarbeiter dieses Managements nicht mehr erkennbar ist. Hierzu wird der Landrat gebeten, im nächsten Kreistag zu informieren.
Jürgen Hohberg als Chef des Kreisverbandes begrüßte dann aber doch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt, der Stadt Nordhausen und dem kommunalen Spitzenverband bei der Erarbeitung der Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes.
Außerdem wurde über den Sachstand bei Beantragungen von AB-Maßnahmen informiert und beraten. Alle Kommunen sehen in der Änderung der Förderrichtlinien des Arbeitsamtes große Probleme. Aufgrund der Änderung der maximalen Förderdauer auf 6 Monate und der ausschließlichen Zuweisung von Arbeitnehmern, die innerhalb der letzten 3 Jahre keine ABM hatten und keine Arbeitslosenhilfe beziehen (d.h. nur Arbeitslosengeldempfänger), ist für die Kommunen ein erhöhter Arbeitsaufwand bei der Beantragung notwendig und ein effektiver Einsatz von ABM-Kräften aufgrund der Zuweisungsbedingungen erschwert.

