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Di, 12:31 Uhr
25.03.2003

Rechtmäßig erhoben?

Nordhausen (nnz). Beiträge und Gebühren sorgen immer für Wirbel und Proteste unter den Zahlern. Sie beschäftigen aber auch mitunter Gerichte. Der nnz liegt ein aktueller Fall vor.


In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht Weimar im Ergebnis der Prüfung eines angefochtenen Beitragsbescheides die Rechtmäßigkeit der Beitragssatzung der Stadt Nordhausen. Das Gericht konnte weder „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Abwasserbeitragsbescheides oder der zugrunde liegenden Satzung erkennen. Damit ist festgestellt, dass die Bescheide über die Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung über eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage verfügen.

Der Stadtentwässerungsbetrieb hatte Ende des vergangenen Jahres rund 3.800 Bescheide an die Grundstückseigentümer in Nordhausen und den eingemeindeten Ortsteilen versandt. Derzeit werden intensiv die zahlreichen Widersprüche bearbeitet.
Autor: nnz

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