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Sa, 08:31 Uhr
04.12.2010

nnz/kn-Tipp: Nicht besitzen, aber zahlen

Wenn Mieter ihre Wohnsituation verbessern wollen, müssen sie in der Regel selbst die Modernisierungskosten tragen. Und das ist häufiger der Fall, als die meisten denken: Die TNS Infratest Sozialforschung machte die Probe aufs Exempel und befragte knapp 1.500 Mieter, in deren Wohnung Modernisierungen vorgenommen worden waren.


70 Prozent der Mieter gaben an, dass sie diese Maßnahmen selbst übernommen hätten, in 25 Prozent der Fälle trug der Vermieter die Kosten und in vier Prozent beteiligten sich beide Seiten an den Ausgaben.

Tipp für Mieter

Vor diesem Hintergrund hat Jost Hemming, Geschäftsführer des Landesverbands Hessen e. V. des Deutschen Mieterbunds, einen Tipp für Mieter, die auf eigene Faust renovieren oder umbauen wollen: "Auch wenn eine Modernisierung immer eine Wertverbesserung der Wohnung und somit prinzipiell im Sinne des Vermieters ist, sollte dessen Genehmigung eingeholt und anschließend mit ihm unbedingt eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung getroffen werden. In der Vereinbarung sollte stehen, welche Maßnahmen vorgenommen werden, was sie wert sind und ob und wie der Mieter seine Investition 'abwohnen' kann. Außerdem sollte die Modernisierungsvereinbarung regeln, was mit den Investitionen beim Auszug geschieht."

Wenn davon auszugehen ist, dass 70 Prozent der Mieter Modernisierungen selbst übernehmen müssen, dann wären davon immerhin 1,043 Millionen der insgesamt rund 1,491 Millionen hessischen Haushalte betroffen (Zahlen aus dem Jahr 2008). Peter Marc Stober von der LBS weiß: "Solche Erfahrungen bringen in manch einem Mieterhaushalt den Stein ins Rollen. Erst ärgert man sich über die Kosten für die Modernisierung, dann wächst der Wunsch nach dem eigenen Heim und schließlich wird der erste Bausparvertrag abgeschlossen." Unter www.lbs-ht.de erfährt man, wie der Bausparvertrag mit staatlicher Förderung und dem Wohn-Riester-Konzept zum Wohneigentum führt.

Daten & Fakten

Im Rahmen einer Modernisierung kann es darum gehen, den Gebrauchswert der Wohnung zu verbessern. Das ist beispielsweise beim Einbau neuer sanitärer Anlagen oder beim Schallschutz der Fall. Der Einbau eines Fahrstuhls kann ebenfalls dazu zählen. Sehr häufig wird vor allem aber modernisiert, um Energie einzusparen. Alle Maßnahmen, die helfen, den Verbrauch von Strom, Gas, Heizöl oder anderen Brennstoffen zu reduzieren, zählen zu den Modernisierungsmaßnahmen. Und zwar unabhängig davon, ob sie dem einzelnen Mieter oder der Mietergemeinschaft zugutekommen.
Autor: nnz

Kommentare
WR-NDH
04.12.2010, 10.29 Uhr
Modernisierungsmaßnahmen
die in Hessen jetzt anscheinend noch angewandte Verfahrensweise wurde in Thüringen nur im ersten Jahrzehnt nach der Einheit praktiziert, weil die Wohnungsunternehmen wegen mangelnder Finanzausstattung nicht in der Lage waren alle von den Mietern gewünschten Verbesserungen an und in den Wohnungen kurzfristig durchzuführen. Übrigens erhielten die Mieter dann einen Zuschuss aus der Landeskasse.

Zumindest die Wohnungsbaugenossenschaften und städtischen Wohnungsunternehmen in Thüringen halten sich an die seit Anfang dieses Jahrzehnts geltenden gesetzlichen Regelungen, die besagen, dass Wohnungsunternehmen die Investitionen in ihren Gebäudebestand zunächst komplett finanzieren und nur den Modernisierungsanteil über einen Zeitraum von 10 Jahren auf die Mieten umlegen können.

Beispiel: Ein Wohnungsunternehmen ersetzt vorhandene Fenster durch neue Fenster mit weitaus besserer Wärmedämmung im Wert von 100 T€. dann werden möglicherweise 50 T€ als Instandhaltung durch den Vermieter getragen und 50 T€ werden über einen Zeitraum von 10 Jahren auf die Mieter umgelegt, d.h. pro Jahr 5,0 T€ im Monat also 416,67 €. Das würde also eine Mieterhöhung von etwa 8, 00 €/Monat je Mietpartei betragen. Dies ist auch i.O. und nachvollziehbar, denn die bessere Wärmedämmung der Fenster führt ja dauerhaft zu niedrigeren Heizkosten für die Mieter.
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