Mo, 12:00 Uhr
29.11.2010
Kaum Aussicht auf Erfolg
Die nnz hatte in der vergangenen Woche über die Querelen im Vorfeld der Wahl eines neuen Präsidenten an der Nordhäuser Fachhochschule berichtet (siehe nnz-Archiv). Jetzt gibt es eine Entscheidung des Thüringer Verwaltungsgerichts...
Wie das Gericht auf Anfrage von nnz mitteilte, seien alle Anträge aus den Reihen der Professoren abgelehnt worden. Insgesamt seien drei Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt worden. Einer gegen die Hochschule selbst, gegen einzelne Mitglieder des Hochschulrates sowie gegen den Hochschulrat selbst. Die Anträge gegen die Mitglieder des Hochschulrates sowie gegen den Hochschulrat selbst seien als unzulässig abgelehnt worden. Der Antrag gegen die Fachhochschule sei zwar zulässig, aber nicht begründet. So werde mit der Stimmverteilung im Hochschulrat nicht unmittelbar in die Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, hieß es aus Weimar.
Der Antragsteller kann gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Autor: nnzWie das Gericht auf Anfrage von nnz mitteilte, seien alle Anträge aus den Reihen der Professoren abgelehnt worden. Insgesamt seien drei Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt worden. Einer gegen die Hochschule selbst, gegen einzelne Mitglieder des Hochschulrates sowie gegen den Hochschulrat selbst. Die Anträge gegen die Mitglieder des Hochschulrates sowie gegen den Hochschulrat selbst seien als unzulässig abgelehnt worden. Der Antrag gegen die Fachhochschule sei zwar zulässig, aber nicht begründet. So werde mit der Stimmverteilung im Hochschulrat nicht unmittelbar in die Freiheit von Forschung und Lehre eingegriffen, hieß es aus Weimar.
Der Antragsteller kann gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

