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Do, 11:42 Uhr
25.11.2010

Frühzeitig melden

Die Konjunktur bewegt sich weiter im Aufwärtstrend. Die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Stand seit neunzehn Jahren gesunken. Wer heute arbeitslos wird, hat gute Chancen auf eine neue Beschäftigung. Dazu ein Beispiel aus Nordthüringen...


Noch besser sind die Chancen allerdings, wenn Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt. Bestätigen kann das auch Benjamin Stolze: Der 21-Jährige gelernte Elektroniker meldete sich im Frühjahr bei der Arbeitsagentur in Nordhausen. Dies tat er unmittelbar nachdem er erfuhr, dass eine Weiterbeschäftigung in seinem ehemaligen Betrieb nicht möglich ist.

„Ich war von Anfang an optimistisch, mit meiner Ausbildung schnell wieder Fuß zu fassen. Dennoch: Wenn es einen selbst betrifft, ist man über professionelle Hilfe froh. Die Situation ist schließlich neu.“ Die Agentur für Arbeit setzt seit geraumer Zeit verstärkt auf Prävention. Mit der sogenannten „Job to Job-Vermittlung“ sollen Beschäftigte, die von einer Kündigung betroffen sind, zügig vermittelt und idealerweise gar nicht erst arbeitslos werden.

„Die besten Beschäftigungschancen ergeben sich nach wie vor aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus“, argumentiert Jürgen Pohl, stellvertretender Teamleiter der Nordhäuser Arbeitsagentur überzeugt. Zum Tagesgeschäft der Vermittler gehört es, vorrangig Arbeitnehmer, die ihre Kündigung schon in der Hand haben, zu beraten. Neben der Tatsache, dass ein reibungsloser Lebenslauf immer von Vorteil ist, entsprechen die Arbeitskräfte nach seiner Meinung vor allem den Anforderungen des Arbeitsmarktes. „Sie sind gut qualifiziert und motiviert.“ Hinzu kommt, dass den Firmen ohne große Einarbeitung Fachkräfte bereit gestellt werden können. „Wir sind im ständigen Kontakt mit unserem Arbeitgeber-Service.“

Dort verfüge man über die freien Stellen und kennt die Wünsche der Unternehmen genau. Die Grundvoraussetzung für eine unverzügliche Vermittlung sei allerdings, dass die Arbeitnehmer sofort den Weg zur Arbeitsagentur einschlagen. Das lohne sich in doppelter Hinsicht. Mit der frühzeitigen Meldung wird die Suche nach Arbeit beschleunigt und Arbeitslosigkeit kann im besten Fall vermieden werden. Zudem laufen Arbeitnehmer nicht Gefahr, finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Denn: Der Gesetzgeber verlangt die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Nur wer später Kenntnis von der Kündigung erhält, muss sich innerhalb von drei Tagen melden. Auch im Fall von Benjamin Stolze hat sich, wie bei vielen, der Weg zur Arbeitsvermittlung gelohnt. Gemeinsam mit seinem Vermittler ist es ihm gelungen, nahtlos einen neuen Job zu finden. Seit August arbeitet er in seinem Beruf in einem Eichsfelder Unternehmen. Seit einigen Wochen kann er sich über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis freuen.
Autor: nnz

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