Sa, 07:09 Uhr
18.09.2010
Mehr vor Gericht
An den Thüringer Gerichten hatten sich 28 539 Personen im Jahr 2009 wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten, 263 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Wir haben für Sie genauer nachgefragt...
Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2009 standen 28 539 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Das waren 263 Personen bzw. 1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 22 301 von ihnen (+ 278 Personen) rechtskräftig verurteilt, d. h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln (bei Jugendstrafe) verhängt.
Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.
In weiteren 866 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 5 252 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen, gegen 120 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Die Verurteilungsquote betrug 78,1 Prozent.
An der Spitze standen - wie im Jahr 2008 - die Straftaten gegen Eigentum und Vermögen. Dies waren Diebstahl und Unterschlagung (16 Prozent), Raub und Erpressung (1 Prozent) und die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte mit einem Anteil von 27 Prozent (hier insbesondere Betrug und das Erschleichen von Leistungen).
Weit mehr als die Hälfte (59 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.
Angestiegen ist binnen Jahresfrist die Zahl der wegen der sogenannten 'anderen Straftaten gegen die Person - außer im Straßenverkehr' Verurteilten auf 3 648 (+ 179 bzw. + 5 Prozent). Verantwortlich für diese Zunahme sind vor allem die gestiegenen Verurteilungen wegen Beleidigung (+ 101 bzw. 18 Prozent) und gefährlicher Körperverletzung (+ 62 bzw. 7 Prozent).
Autor: nnzNach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2009 standen 28 539 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Das waren 263 Personen bzw. 1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 22 301 von ihnen (+ 278 Personen) rechtskräftig verurteilt, d. h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln (bei Jugendstrafe) verhängt.
Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.
In weiteren 866 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 5 252 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen, gegen 120 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Die Verurteilungsquote betrug 78,1 Prozent.
Gründe für Verurteilungen
Die meisten Verurteilten (18 696 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 3 605 Personen gegen andere Gesetze verstoßen.An der Spitze standen - wie im Jahr 2008 - die Straftaten gegen Eigentum und Vermögen. Dies waren Diebstahl und Unterschlagung (16 Prozent), Raub und Erpressung (1 Prozent) und die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte mit einem Anteil von 27 Prozent (hier insbesondere Betrug und das Erschleichen von Leistungen).
Straftaten im Straßenverkehr
Mehr als ein Fünftel aller Schuldsprüche wurden wegen Straftaten im Straßenverkehr ausgesprochen. Mit 4 940 Verurteilungen wegen Delikten im Straßenverkehr wurden so wenig Angeklagte wie noch nie seit Einführung der Thüringer Strafverfolgungsstatistik im Jahr 1997 schuldig gesprochen.Weit mehr als die Hälfte (59 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.
Angestiegen ist binnen Jahresfrist die Zahl der wegen der sogenannten 'anderen Straftaten gegen die Person - außer im Straßenverkehr' Verurteilten auf 3 648 (+ 179 bzw. + 5 Prozent). Verantwortlich für diese Zunahme sind vor allem die gestiegenen Verurteilungen wegen Beleidigung (+ 101 bzw. 18 Prozent) und gefährlicher Körperverletzung (+ 62 bzw. 7 Prozent).



