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Di, 15:34 Uhr
04.05.2010

Bessere Konditionen

Das Land Thüringen verbessert Konditionen für Existenzgründer. Jetzt ist eine höhere Förderung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit möglich...


Für Arbeitslose kann es eine sinnvolle Alternative sein, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen. Der neue Existenzgründerpass kann dafür zusätzliche Anreize schaffen. Über den Existenzgründerpass werden angehende Selbständige gefördert, die im Zusammenhang mit einer geplanten Existenzgründung Beratungen, Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Förderfähig sind bei Gründungen bis zu 1.500 Euro und bei Unternehmensnachfolgen bis zu 2.100 Euro der Gesamtkosten. Die Förderung darf in der Regel 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten nicht übersteigen. Begründete Ausnahmen mit höheren Fördersätzen sind möglich. Sie sind insbesondere bei Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit denkbar.

So können im Einzelfall Fördersätze von 90 Prozent (zwischen einem halben und einem Jahr Arbeitslosigkeit) bzw. sogar eine Vollfinanzierung gewährt werden bei langzeitarbeitslosen Existenzgründern (d.h. nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit).
Autor: psg

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