So, 17:45 Uhr
21.03.2010
Positive Ergebnisse für Jobcenter
Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen im Landkreis Nordhausen bleibt in einer Hand. Das ist das positive Ergebnis einer Übereinkunft zwischen Vertretern des Bundes und der Länder zur Organisation der Jobcenter, meint ein Nordthüringer Bundestagsabgeordneter...
Manfred Grund (CDU) hob hervor, dass sich künftig für die Langzeitarbeitslosen nichts ändern wird. Für Arbeitslosengeld und Wohngeld sowie die anderen Bedarfsleistungen gibt es weiter einen Ansprechpartner – das Jobcenter.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war die Organisationsform der Jobcenter als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der am Wochenende gefundene Kompromiss, an dem CDU und FDP sowie die SPD mitgewirkt haben, sieht eine Grundgesetzänderung vor. Bund und Kommunen werden auch künftig im Regelfall die Jobcenter wie in Nordhausen gemeinsam betreiben.
Manfred Grund sieht darin auch eine Anerkennung dafür, dass sowohl Mitarbeiter aus der Landkreis-Verwaltung als auch aus der Verwaltung der Arbeitsagentur kooperativ zusammengearbeitet und sich großartig bemüht haben, die Landzeitarbeitslosen zu betreuen, zu qualifizieren und zu vermitteln. Für die Mitarbeiter entsteht künftig Rechtssicherheit bis hin zur Wahl einer Personalvertretung.
Die Übereinkunft sieht vor, dass weitere Landkreise die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen allein ohne die Bundesagentur für Arbeit organisieren dürfen. Derzeit sind 69 sogenannte Optionskommunen bundesweit zugelassen. Ihr Bestand wird gesichert. Maximal 110 Optionskommunen dürfen künftig tätig sein. Der Landrat des Landkreises Nordhausen Joachim Claus (CDU) hatte wiederholt, zuletzt in einem Gespräch mit Grund am 11. März 2010, die Möglichkeit zur Option eingefordert.
Dieses Modell war auch von der CDU/CSU-Fraktion in Berlin präferiert worden. Manfred Grund sagt, dass die CDU gern noch mehr Optionskommunen zugelassen hätte. Mit der Grundgesetzänderung wird es jedoch verbürgt, dass sich weitere Landkreise für die eigenständige Betreuung entscheiden können.
Die in den Haushaltsberatungen des Bundes qualifiziert gesperrten Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser werden freigegeben und bisherige Restriktionen werden aufgehoben. Betreuung und Leistungen aus einer Hand – das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen, ihre Familien aber auch für die Mitarbeiter in den Jobcentern, betont Manfred Grund.
Autor: nnzManfred Grund (CDU) hob hervor, dass sich künftig für die Langzeitarbeitslosen nichts ändern wird. Für Arbeitslosengeld und Wohngeld sowie die anderen Bedarfsleistungen gibt es weiter einen Ansprechpartner – das Jobcenter.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war die Organisationsform der Jobcenter als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der am Wochenende gefundene Kompromiss, an dem CDU und FDP sowie die SPD mitgewirkt haben, sieht eine Grundgesetzänderung vor. Bund und Kommunen werden auch künftig im Regelfall die Jobcenter wie in Nordhausen gemeinsam betreiben.
Manfred Grund sieht darin auch eine Anerkennung dafür, dass sowohl Mitarbeiter aus der Landkreis-Verwaltung als auch aus der Verwaltung der Arbeitsagentur kooperativ zusammengearbeitet und sich großartig bemüht haben, die Landzeitarbeitslosen zu betreuen, zu qualifizieren und zu vermitteln. Für die Mitarbeiter entsteht künftig Rechtssicherheit bis hin zur Wahl einer Personalvertretung.
Die Übereinkunft sieht vor, dass weitere Landkreise die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen allein ohne die Bundesagentur für Arbeit organisieren dürfen. Derzeit sind 69 sogenannte Optionskommunen bundesweit zugelassen. Ihr Bestand wird gesichert. Maximal 110 Optionskommunen dürfen künftig tätig sein. Der Landrat des Landkreises Nordhausen Joachim Claus (CDU) hatte wiederholt, zuletzt in einem Gespräch mit Grund am 11. März 2010, die Möglichkeit zur Option eingefordert.
Dieses Modell war auch von der CDU/CSU-Fraktion in Berlin präferiert worden. Manfred Grund sagt, dass die CDU gern noch mehr Optionskommunen zugelassen hätte. Mit der Grundgesetzänderung wird es jedoch verbürgt, dass sich weitere Landkreise für die eigenständige Betreuung entscheiden können.
Die in den Haushaltsberatungen des Bundes qualifiziert gesperrten Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser werden freigegeben und bisherige Restriktionen werden aufgehoben. Betreuung und Leistungen aus einer Hand – das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen, ihre Familien aber auch für die Mitarbeiter in den Jobcentern, betont Manfred Grund.

