Do, 10:36 Uhr
25.02.2010
Drohende Strafen
Unternehmen, die bislang ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 2008 noch nicht nachgekommen sind, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Bis zum 31. Dezember 2008 mussten alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG) sowie veröffentlichungspflichtige Großunternehmen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen.
Rund 700.000 Unternehmen haben das bislang getan. Allen anderen wird das Bundesamt der Justiz im März ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Dann läuft eine sechswöchige Frist für die Offenlegung; ist sie verstrichen, wird ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro und – bei wiederholter Nicht-Offenlegung – mehr festgesetzt. Wird die Sechs-Wochen-Frist nur geringfügig (maximal zwei Wochen) überschritten, kann das Ordnungsgeld herabgesetzt werden.
Erforderlich ist dafür aber, dass das Unternehmen Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung eingelegt hat.Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den elektronischen Bundesanzeiger und nicht an das Bundesamt der Justiz gesendet werden.
Udo Rockmann, Leiter Regionales Service-Center
Autor: nnzRund 700.000 Unternehmen haben das bislang getan. Allen anderen wird das Bundesamt der Justiz im März ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Dann läuft eine sechswöchige Frist für die Offenlegung; ist sie verstrichen, wird ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro und – bei wiederholter Nicht-Offenlegung – mehr festgesetzt. Wird die Sechs-Wochen-Frist nur geringfügig (maximal zwei Wochen) überschritten, kann das Ordnungsgeld herabgesetzt werden.
Erforderlich ist dafür aber, dass das Unternehmen Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung eingelegt hat.Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den elektronischen Bundesanzeiger und nicht an das Bundesamt der Justiz gesendet werden.
Udo Rockmann, Leiter Regionales Service-Center


