eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 16:06 Uhr
24.02.2010

nnz-Polizeibericht am Mittwoch

Es waren gestern vermutlich viele ältere Menschen in ihren Autos unterwegs. So kann auch erklärt werden, dass diese Altersgruppe heute den Polizeibericht der nnz dominiert...


Am Dienstagmorgen beabsichtigte ein 76jähriger Fahrzeugführer von der Köllingstraße in Nordhausen nach rechts in die Stolberger Straße abzubiegen. Da die Sicht nach links von einem Müllfahrzeug eingeschränkt war, tastete er sich in die Kreuzung hinein. Als er sah, dass sich zwei vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nähern, legte er den Rückwärtsgang ein und setzte zurück, ohne auf das hinter ihm wartende Fahrzeug zu achten und stieß mit diesem zusammen. An den Fahrzeugen entstand nur leichter Sachschaden.


Gestern fuhr ein 73jähriger Fahrzeugführer die Hallesche Straße aus Richtung Bielen. Als die vor ihm fahrenden Fahrzeuge verkehrsbedingt abbremsen bemerkt er dies vermutlich zu spät und um nicht aufzufahren lenkt er sein Fahrzeug nach links. Zu diesem Zeitpunkt fuhr aber in der linken Spur eine andere Fahrzeugführerin, mit deren Fahrzeug er dann kollidierte. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 1.500 Euro.


Gestern Abend, gegen 20:00 Uhr befuhr 65jähriger Opel-Fahrer aus Hessen die A 38 in Richtung Leipzig. Auf Höhe Sollstedt kam er in Folge von nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen ins Schleudern. Dadurch kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich an einer Böschung und kam auf der linken Fahrbahnseite auf dem Standstreifen zum Liegen. Beim Eintreffen der Polizeibeamten, mussten diese Fahrer und Beifahrerin durch die Windschutzscheibe aus dem Fahrzeug befreien. Beide Personen wurden ins Südharzkrankenhaus verbracht, konnten aber nach ambulanter Behandlung entlassen werden. Sachschaden entstand am Fahrzeug, an der Böschung und an einem Leitpfosten (ca. 15.200 Euro). Durch die Freiwillige Feuerwehr Breitenworbis wurden auslaufende Betriebsstoffe beseitigt,


Gestern wurden die Beamten der Nordhäuser Polizei nach Heringen zu einem Einkaufsmarkt gerufen. Am Morgen hatte der Marktleiter festgestellt, dass ein Parkflächenschild für einen Behindertenparkplatz auf dem Boden lag. Man vermutete eine Unfallflucht, jedoch konnte man an den Beschädigungen an der Stange erkennen, dass das Schild mutwillig abgebrochen wurde. Es entstand ein Sachschaden von 200 Euro. Die Sachbeschädigung muss sich in der Zeit von Montag Abend, 19:00 Uhr bis Dienstag, 8:00 Uhr ereignet haben. Zeugen die den Vorfall oder verdächtige Personen beobachtet haben, sollen sich bei der Nordhäuser Polizeiinspektion unter Tel.:03631 / 96-0 melden.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
suedharzer
25.02.2010, 11:58 Uhr
Seniorenfahrtüchtigkeitsprüfung?
Es ist eine Folge des ausufernden Lobbyismus in unserem Staat, dass sich über die Möglichkeit von Fahrüchtigkeitsprüfungen für ältere Menschen (z. B. alle zwei Jahre ab 70) nicht einmal unterhalten werden darf. Dafür ist die Käufergruppe der gut betuchten Rentner, die alle zwei Jahre ein neues Auto kaufen, einfach zu groß. Wenn man manch einen Senioren am Steuer durch den Verkehr eiern sieht, wird einem aber Angst und Bange...
Retupmoc
25.02.2010, 13:35 Uhr
Und wir spielen wieder jeden gegen jeden aus
Ich gehöre noch lange nicht zu der Gruppe über 65 und auch lange nicht mehr zu der Gruppe unter 25.
Ich glaube, das der Südharzer noch nie Freitag abends oder Nachts unterwegs war und die abenteuerlichen Fahrten der jüngeren Generation gesehen hat. Wir sollten also nicht wieder einen gegen den anderen ausspielen.

Eigentlich ist es ganz einfach: Leute die gegen die Stvo verstoßen werden mehr mit Führerscheinentzug statt mit Geldstrafen bestraft und schon verschwinden diese von ganz allein von der Straße. Das will der Staat natürlich auch nicht, denn dann entgehen ihm ja die horrenden Bußgelder. Aber ich sehe nicht, das die Rentner nun übermäßig für Unfälle sorgen.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)