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Mo, 07:55 Uhr
22.02.2010

nnz-Forum: Die ARGE einmal anders

In letzter Zeit war viel zu lesen über die schlechte Arbeit der ARGE. Aus diesen Grund möchte ich ihnen von einem anderen Beispiel berichten. So beginnt ein Bericht einer nnz-Leserin...


Folgender Sachverhalt lag vor. Vor zwei Jahren beendete ich meine Lehre in Halle, da ich von der Uniklinik nicht übernommen wurde, kam ich nach Nordhausen zurück. Allerdings sah es hier mit Arbeit nicht viel besser aus, dass für mich Hartz IV beantragenhieß. Was soll ich sagen, bei der Berechnung kam es zu Fehlern. Da ich mich nie mit den Hartz-Gesetzen auseinander gesetzt habe, war ich der Meinung, dass die Berechnung stimmen würde. Erst als mich jemand auf den Fehler hinwies, legte ich sofort Widerspruch ein.

Zuerst bekam ich eine Ablehnung, aber ich ließ nicht locker, letztendlich nahm sich Herr Hesse, der Teamleiter, meiner Sache an und die Angelegenheit wurde im Handumdrehen gelöst. Deshalb möchte ich hiermit Herrn Hesse meinen Dank aussprechen. Und allen anderen möchte ich sagen, es lohnt sich für seine Rechte zu Streiten.
D. Lohmann, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Pro112
22.02.2010, 08:03 Uhr
Die Arbeit der ARGE
Es ist schön zu hören, dass es doch noch vernüftige Mitarbeiter bei der ARGE gibt. Wie sich in den letzten 2 Monaten herausgestellt hat, verschludert die ARGE Nordhausen mal wieder jede Menge Hartz IV Anträge. Ich muss es leider zur Zeit selber spüren.Die Laufereien deswegen, davon will ich nichts schreiben, kann sich ja jeder denken bereits. Hoffentlich gibt es noch genug Hartz IV Bezieher, damit die ARGE nicht arbeitslos wird...
Bommel39
22.02.2010, 09:09 Uhr
Zwei Worte für eine Sache...
Legt man einen Widerspruch ein, darf dies nur innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Bescheides erfolgen. Beantragt man jedoch eine Überprüfung (genannt Überprüfungsantrag) MUSS die ARGE auch über diese vier Wochen hinaus reagieren.
Pech gehabt, wer das nicht weiß!
Georg
22.02.2010, 14:47 Uhr
Einzelbehandlung?
Da hatte ja Frau Lohmann noch mal Glück. Nicht jeder, dessen Antrag falsch beschieden wird, erhält von einem Teamleiter soviel Unterstützung. Man sollte sich doch auf eine gesetzeskonforme Bearbeitung seiner Anträge in der ARGE verlassen können.

Die Folgen für die Betroffenen sind einigen MitarbeiterInnen anscheinend gar nicht bewusst. Gibt es denn überhaupt ein Qualitätsmanagement. Eine Auswertung der stattgegebenen Widersprüche und Klagen sollte doch die Schwachstellen deutlich machen. Oder ist das am Ende gar nicht gewollt?
H.Buntfuß
22.02.2010, 19:50 Uhr
Zustimmung
Georg hat recht, wenn er sagt, so kann es nicht weitergehen. Jeder der mit der ARGE zu tun hat, muss korrekt behandelt werden. Es gibt sehr viele Personen die nicht das Glück haben, dass ihnen vom Teamleiter geholfen wird.

Der Normalfall wäre doch, wenn alle Mitarbeiter in der Lage sind ihre Arbeit auch gewissenhaft ausführen zu können. Dann wäre auch ein neues Sozialgericht nicht von Nöten.
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