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Di, 15:00 Uhr
09.02.2010

Die andere Seite

Es geht munter weiter - der Streit um einst gezahlte Kreisumlagen. Nach der Kreisverwaltung gestern, ist heute die Stadtverwaltung mit ihrer Version der Dinge dran...


Zurückgewiesen hat Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke die Vorwürfe der Vizelandrätin Jutta Krauth (beide SPD), die Stadt Nordhausen treibe den Landkreis Nordhausen in die Pleite, weil sie die Kreisumlageraten nicht bezahle.

„Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, in dem Urteile von Gerichten Bindungskraft haben. Und das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Landkreis über viele Jahre hinweg zu Unrecht von der Stadt Schulumlage erhoben hat. Die zuviel geforderte Summe beläuft sich derzeit noch auf insgesamt rund 11 Millionen Euro. Die Formulierung im Urteil ist dabei eindeutig und lautet - zum Beispiel für das Jahr 1996 -: `Der Bescheid der Beklagten [des Landkreises] ist aufzuheben, soweit er die Summe von 12 Millionen D-Mark übersteigt´. Allein in diesem Jahre hatte der Landkreis 16 Millionen D-Mark Umlage von der Stadt gefordert.

Trotz dieses Gerichtsurteils hat die Stadt Nordhausen dem Landkreis mehrfach Vergleichsangebote unterbreitet, die deutlich unter dieser Summe bleiben. Dies geschah auch mit Blick darauf, weitere Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden, die sich allein für den Landkreis schon jetzt in Millionenhöhe bewegen würden.

Auch der Nordhäuser Stadtrat hatte einem Vergleichsvorschlag zugestimmt. Dieser Vergleichsvorschlag war unter Vermittlung des Landesverwaltungsamtes zustande gekommen. Leider konnte der Kreistag diesem Vorschlag nicht folgen.

Mit dem Einbehalten der Kreisumlage mussten wir jetzt die Reißleine ziehen. Es wäre ein Rechtsverstoß und eine Brüskierung des Gerichts sowie eine Verletzung des Rechtsstaats-Prinzips, wenn wir Gelder nicht zurückfordern, die uns – und damit den Bürgern der Stadt Nordhausen - rechtlich zustehen. Denn es kann nicht sein, dass für Verwaltungen andere Maßstäbe gelten sollen als für die Bürger: Wie dieser zahlen muss, wenn er zum Beispiel gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, so muss auch und gerade die öffentliche Verwaltung bestehendes Recht akzeptieren können.“
Autor: nnz

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