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Do, 14:39 Uhr
21.01.2010

Ordnung muss sein

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt eine neue bzw. ergänzte Nordhäuser Stadtordnung. Über die Neuerungen berichtet jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler. Vor allem, was künftig verboten ist...


„In erster Linie sind mit der Änderung der Nordhäuser Stadtordnung Teil 1 und 2 zusammengefasst und somit übersichtlicher gestaltet worden“, erklärt er. Ferner gebe es ein paar neue Festlegungen, die fixiert wurden den neueren Problemen aus Praxis und Alltag sowie den berechtigten Bürgeranliegen gerecht werden sollen.

So ist es ab 1. Januar verboten, an parkenden Kraftfahrzeugen Werbung anzubringen. „Die Werbekärtchen werden von vielen Bürgern als Belästigung angesehen und weggeworfen, so dass das zur Verschmutzung der öffentlichen Flächen führt“, sagt der Ordnungsamtsleiter.

Auch habe der Bürger, im Vergleich zu ausgeteilter, in die Hand gegebener Werbung, keine Möglichkeit der Ablehnung, deshalb habe man die Werbung als solche und in dieser Form verboten.

Weiterhin sind Verkaufseinrichtungen, die Waren zum sofortigen Verzehr anbieten, verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern bereitzustellen und diese rechtzeitig zu entleeren. Ähnliches gilt für Schulen, Bildungseinrichtungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, an denen sich Besucher und Nutzer längere Zeit aufhalten. Diese haben die Behälter am Grundstückszugang aufzustellen. Hiermit soll vermieden werden, dass der Müll der Pausenversorgung auf die Straßen und Wege geworfen wird.

Zusätzlich sind Verkaufseinrichtungen, die alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Verzehr von Waren und Getränken Sitzgelegenheiten anbieten, verpflichtet, Toiletten vorzuhalten.

Mit der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes rauchen viele Besucher vor öffentlichen Einrichtungen, vor Gaststätten bzw. auf den Gehwegen. Ab 1. Januar 2010 müssen Gaststätten ohne Raucherzimmer und öffentliche Einrichtungen, bei denen auf Grund des Gesetzes das Rauchen im Gebäude untersagt ist, Aschenbecher in ausreichender Anzahl außerhalb des Gebäudes, z. B. in unmittelbarer Nähe des Einganges, auf dem Gehweg aufstellen und entsorgen.

Die Aufstellung der Aschenbecher bedarf allerdings einer Sondernutzungsgenehmigung; diese sei aber ebenso wie für die oben genannten Abfallbehälter gebührenfrei, sagt Holger Wengler abschließend.

Die Nordhäuser Stadtordnung ist im „Nordhäuser Ratskurier“ Nr. 14/2009 vom 19. Dezember 2009 veröffentlicht und kann im nnz-Download heruntergeladen werden.
Autor: nnz

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