Mo, 16:44 Uhr
28.12.2009
Premiere für Nordhausen
In der Grimmelallee soll zu Beginn des Neuen Jahres die Lücke zwischen dem Radweg in die Goldene Aue und dem Radweg in den Harz geschlossen werden. Wie das realisiert werden soll, das hat die nnz erfahren...
In einer Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Straßenbauamt Nordthüringen, der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und der Stadtverwaltung Nordhausen wurde deshalb auf der Ostseite der Grimmelallee eine Fahrradstraße eingerichtet – die erste ihrer Art in Nordhausen.
Inzwischen sind die ersten Bauabschnitte mit dem Verkehrszeichen Fahrradstraße beschildert. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die gesamte ehemalige Anliegerstraße mit dem Verkehrszeichen 244 Fahrradstraße bzw. Ende der Fahrradstraße beschildert sein. Eine Richtung wird dabei mit dem Zusatzzeichen Anlieger Frei versehen werden.
Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern benutzt werden. Auch das Fahren nebeneinander ist erlaubt, dabei darf es aber nicht zu Behinderungen des übrigen zugelassenen Verkehres kommen.
Andere Fahrzeugführer als Radfahrer – in diesem Falle der Anlieger- und Besucherverkehr, der die Grundstücke und Parkplätze ansteuert, - dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist. Sie sind auf dieser Straße Gast und müssen sich dem Radverkehr unterordnen. Prinzipiell ist diese Fahrradstraße so ausgeschildert, dass der ehemalige Einrichtungsverkehr für den motorisierten Verkehr erhalten wurde, der Radfahrer jedoch in beide Richtungen fahren kann.
Der Radverkehr hat in jedem Falle den Vorrang, gegebenenfalls muss der Autofahrer anhalten. Im Begegnungsfall gilt auf der Fahrradstraße das Rechtsfahrgebot. Die Vorfahrtsregelnde Beschilderung ist von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.
Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Autor: nnzIn einer Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Straßenbauamt Nordthüringen, der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und der Stadtverwaltung Nordhausen wurde deshalb auf der Ostseite der Grimmelallee eine Fahrradstraße eingerichtet – die erste ihrer Art in Nordhausen.
Inzwischen sind die ersten Bauabschnitte mit dem Verkehrszeichen Fahrradstraße beschildert. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die gesamte ehemalige Anliegerstraße mit dem Verkehrszeichen 244 Fahrradstraße bzw. Ende der Fahrradstraße beschildert sein. Eine Richtung wird dabei mit dem Zusatzzeichen Anlieger Frei versehen werden.
Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern benutzt werden. Auch das Fahren nebeneinander ist erlaubt, dabei darf es aber nicht zu Behinderungen des übrigen zugelassenen Verkehres kommen.
Andere Fahrzeugführer als Radfahrer – in diesem Falle der Anlieger- und Besucherverkehr, der die Grundstücke und Parkplätze ansteuert, - dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist. Sie sind auf dieser Straße Gast und müssen sich dem Radverkehr unterordnen. Prinzipiell ist diese Fahrradstraße so ausgeschildert, dass der ehemalige Einrichtungsverkehr für den motorisierten Verkehr erhalten wurde, der Radfahrer jedoch in beide Richtungen fahren kann.
Der Radverkehr hat in jedem Falle den Vorrang, gegebenenfalls muss der Autofahrer anhalten. Im Begegnungsfall gilt auf der Fahrradstraße das Rechtsfahrgebot. Die Vorfahrtsregelnde Beschilderung ist von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.
Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.


