Mi, 10:56 Uhr
30.09.2009
Zum neuen Meister- BaföG
Die weitere Informationen zum neuen Meister- BaföG gibt es von der IHK. Mit einem Klick erfahren Sie mehr...
Das novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Meister- BaföG, ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit gelten für alle öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildungen verbesserte Förderkonditionen. Beispielweise erhalten Lehrgangsteilnehmer zum geprüften Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt mehr finanzielle Unterstützung.
"Über den Darlehenteilerlass bei bestandener Prüfung hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen", informiert Udo Rockmann, Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Erfurt. Dank der erweiterten Regelungen haben jetzt alle Antragsteller den Anspruch auf die Förderung. Weitere Informationen zum Meister- BaföG erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info
Autor: khhDas novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Meister- BaföG, ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit gelten für alle öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildungen verbesserte Förderkonditionen. Beispielweise erhalten Lehrgangsteilnehmer zum geprüften Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt mehr finanzielle Unterstützung.
"Über den Darlehenteilerlass bei bestandener Prüfung hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen", informiert Udo Rockmann, Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Erfurt. Dank der erweiterten Regelungen haben jetzt alle Antragsteller den Anspruch auf die Förderung. Weitere Informationen zum Meister- BaföG erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info


