Sa, 18:09 Uhr
16.12.2000
Historisches in der nnz: Das Nordhäuser Apothekerwesen vor 250 Jahren
Nordhausen (nnz). Das Monopol einzelner lebenswichtiger Betriebe in den Händen der Stadt, wie die Energieversorgung oder die Nordhäuser Verkehrsbetriebe, ist nicht, wie man annehmen könnte, eine Errungenschaft des 20. Jahrhunderts; schon vor über 250 Jahren wußte sich die Stadt durch derartige Monopole bestimmte Einkünfte zu verschaffen. So war in dieser Zeit das gesamte Heilwesen fest in den Händen der Stadt Nordhausen. Es gab nur einen Arzt, den Stadtphysikus, und eine Apotheke, die Ratsapotheke. Während der Stadtphysikus meist auf Lebenszeit fest angestellt war, wurden die Apotheken immer auf bestimmte Zeit verpachtet, damals auf drei Jahre. Durch diese Verpachtung floß stets ein erkleckliches Sümmchen in das Stadtsäckel. Andererseits blieb aber der Pächter vom Risiko des Apothekengeschäftes frei, denn die Apotheke war in Stadtbesitz. Ihre Verwaltung aber wurde vom Rat der Stadt in die Hände approbierter Apotheker gelegt. Damit sicherte sie sich ein weitgehendes Kontrollrecht und machte von diesem durch allermöglichen Revisionen fleißig Gebrauch.
Wie sehr der Rat der freien Stadt Nordhausen in gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht um das Wohl seiner Bürger bemüht war, geht aus der Apothekenordnung hervor, die der Rat im Jahre 1657 bei Johann Erasmus Hynitsch drucken ließ. Es war im Grunde eine Arzneitaxe, denn alle nur möglichen Medikamente waren mit ganz genauem Preis verzeichnet, der dafür verlangt werden durfte. Die Anzahl der gedruckten Exemplare war für die damalige Zeit sehr hoch. Der Grund dafür ist denkbar einfach, man wollte jedem Bürger Gelegenheit geben, den Preis der aus der Apotheke bezogenen Medizin nachzuprüfen. Betrug war damit weitestgehend ausgeschlossen.
Einen Großteil der Apothekerordnung nahmen die Pestrezepte ein, die im Grunde alle zusammen nach dem damaligen Stand der Medizin sich auf Räuchern oder Beizen beschränkten, gegen die furchtbare Krankheit selbst allerdings damit nichts ausrichten konnten. Die gesamten Mittel waren pflanzlicher oder tierischer Herkunft. Das Spinnweben für offene Wunden benutzt wurden, erfüllt uns heute mit gelindem Grausen. Aber wozu getrocknete Schwalbennester, oder "gebrannter Maulwurf" gut sein sollten, entzieht sich heute freilich selbst bei einer gehörigen Portion Phantasie unserer Kenntnis. Ebenso dürfte es unser Vorstellungsvermögen übersteigen, welche Heilkraft in der "gelben Haut von der Gänslein Füßen" steckte oder im getrockneten Pfauenkot. Denkbar ist, daß diese "Medizin" nur psychologische Wirkung auf die Kranken ausübte, wenn sie nur an diese Mittel glaubten und sie artig anwendenden. Weshalb das "Innerste eines Hühnermagens" gebraucht wurde, erscheint eher erklärlich, es war wohl das Pepsin, das darin enthalten ist. Fuchszunge fand ebenfalls Verwendung, von Menschenfett, welches von Hingerichteten gewonnen wurde, ganz zu schweigen. Wer Riemen aus Menschenhaut (gleichen Ursprungs) benötigte oder wünschte, mußte für dieses Verlangen schon tiefer in den Geldbeutel greifen und ein bis vier Taler berappen.
Sehr viel wurden Öle zu Heilzwecken benutzt, wie wir es teilweise auch heute noch anwenden bei bestimmte Erkrankungen. Allerdings würde man in der heutigen Zeit kaum noch Interessenten für Schornsteinrußöl, Eieröl und Menschenfettöl finden. Apotheker, Ärzte und auch die Kranken zu Beginn des 18. Jahrhunderts waren überzeugt von der Wirkung ihrer "Medizin", wir freilich lächeln nur noch ungläubig darüber und sind stolz auf die neuesten Errungenschaften der modernen Pharmazie.
Die Apotheker wurden in der damaligen Zeit durch einen in der Arzneiordnung festgelegten Eid feierlich für ihre Aufgabe verpflichtet. Es gab einen Eid für die Apotheker und einen für die Apothekergehilfen, den Lehrlinge blieb das erspart. Der Eid verpflichtete zur peinlichst genauen Pflichterfüllung. Der Zustand der Heilmittel sollte immer nachgeprüft, ihre Zusammensetzung gewissenhaft nach bewährten Vorschriften vorgenommen werden. Ohne das Rezept des Stadtphysikus durfte keine Medizin abgegeben werden, die Rezepte kamen auch nicht in die Hand des Käufers, sondern verblieben in der Apotheke. Ständige Dienstbereitschaft und Freundlichkeit gegenüber den Kunden wurden zur Pflicht gemacht! Der Geselleneid schob in Zweifelsfragen die Verantwortung auf den Apotheker.
Die Eidesformel in Verbindung mit der Apothekerordnung des Rates zeigen, wie ernst vor 250 Jahren der Rat der Stadt Nordhausen die Apotheken nahm, deren Wirkungskreis freilich ungleich größer war als heute. Denn die Apotheke von damals war nicht nur Apotheke schlechthin, sondern nahm zugleich noch andere Funktionen wahr. Nebenbei war sie selbstverständlich auch Drogerie und Weinhandlung. Daher war die Ratsapotheke am heutigen Lutherplatz auch zugleich Ratsweinstube. Desweiteren wurden auch Süßigkeiten angeboten und mit Pflanzen- und Blumensamen gehandelt. Natürlich war der Verkauf von Nebenartikeln, wie Farben, Leim, Seife und sogar Streusand in keiner Weise irgendeiner Beschränkung unterworfen. Die Apotheke hatte das Monopol für all die angegebenen Sachen. Das Warenlager, welches für ein derart ausgedehntes Geschäft unterhalten werden mußte, war dementsprechend groß und die Gefahr des Verderbens bestimmter Erzeugnisse ungleich höher als heute. Arbeit gab es genug in solch einem Geschäft, mußten doch alle Waren auf Genießbarkeit überprüft und ständig umgeschichtet werden. Die Zahl der Angestellten und Lehrling könnte sich durchaus mit der eines mittleren Supermarktes von heute messen.
Autor: rhWie sehr der Rat der freien Stadt Nordhausen in gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht um das Wohl seiner Bürger bemüht war, geht aus der Apothekenordnung hervor, die der Rat im Jahre 1657 bei Johann Erasmus Hynitsch drucken ließ. Es war im Grunde eine Arzneitaxe, denn alle nur möglichen Medikamente waren mit ganz genauem Preis verzeichnet, der dafür verlangt werden durfte. Die Anzahl der gedruckten Exemplare war für die damalige Zeit sehr hoch. Der Grund dafür ist denkbar einfach, man wollte jedem Bürger Gelegenheit geben, den Preis der aus der Apotheke bezogenen Medizin nachzuprüfen. Betrug war damit weitestgehend ausgeschlossen.
Einen Großteil der Apothekerordnung nahmen die Pestrezepte ein, die im Grunde alle zusammen nach dem damaligen Stand der Medizin sich auf Räuchern oder Beizen beschränkten, gegen die furchtbare Krankheit selbst allerdings damit nichts ausrichten konnten. Die gesamten Mittel waren pflanzlicher oder tierischer Herkunft. Das Spinnweben für offene Wunden benutzt wurden, erfüllt uns heute mit gelindem Grausen. Aber wozu getrocknete Schwalbennester, oder "gebrannter Maulwurf" gut sein sollten, entzieht sich heute freilich selbst bei einer gehörigen Portion Phantasie unserer Kenntnis. Ebenso dürfte es unser Vorstellungsvermögen übersteigen, welche Heilkraft in der "gelben Haut von der Gänslein Füßen" steckte oder im getrockneten Pfauenkot. Denkbar ist, daß diese "Medizin" nur psychologische Wirkung auf die Kranken ausübte, wenn sie nur an diese Mittel glaubten und sie artig anwendenden. Weshalb das "Innerste eines Hühnermagens" gebraucht wurde, erscheint eher erklärlich, es war wohl das Pepsin, das darin enthalten ist. Fuchszunge fand ebenfalls Verwendung, von Menschenfett, welches von Hingerichteten gewonnen wurde, ganz zu schweigen. Wer Riemen aus Menschenhaut (gleichen Ursprungs) benötigte oder wünschte, mußte für dieses Verlangen schon tiefer in den Geldbeutel greifen und ein bis vier Taler berappen.
Sehr viel wurden Öle zu Heilzwecken benutzt, wie wir es teilweise auch heute noch anwenden bei bestimmte Erkrankungen. Allerdings würde man in der heutigen Zeit kaum noch Interessenten für Schornsteinrußöl, Eieröl und Menschenfettöl finden. Apotheker, Ärzte und auch die Kranken zu Beginn des 18. Jahrhunderts waren überzeugt von der Wirkung ihrer "Medizin", wir freilich lächeln nur noch ungläubig darüber und sind stolz auf die neuesten Errungenschaften der modernen Pharmazie.
Die Apotheker wurden in der damaligen Zeit durch einen in der Arzneiordnung festgelegten Eid feierlich für ihre Aufgabe verpflichtet. Es gab einen Eid für die Apotheker und einen für die Apothekergehilfen, den Lehrlinge blieb das erspart. Der Eid verpflichtete zur peinlichst genauen Pflichterfüllung. Der Zustand der Heilmittel sollte immer nachgeprüft, ihre Zusammensetzung gewissenhaft nach bewährten Vorschriften vorgenommen werden. Ohne das Rezept des Stadtphysikus durfte keine Medizin abgegeben werden, die Rezepte kamen auch nicht in die Hand des Käufers, sondern verblieben in der Apotheke. Ständige Dienstbereitschaft und Freundlichkeit gegenüber den Kunden wurden zur Pflicht gemacht! Der Geselleneid schob in Zweifelsfragen die Verantwortung auf den Apotheker.
Die Eidesformel in Verbindung mit der Apothekerordnung des Rates zeigen, wie ernst vor 250 Jahren der Rat der Stadt Nordhausen die Apotheken nahm, deren Wirkungskreis freilich ungleich größer war als heute. Denn die Apotheke von damals war nicht nur Apotheke schlechthin, sondern nahm zugleich noch andere Funktionen wahr. Nebenbei war sie selbstverständlich auch Drogerie und Weinhandlung. Daher war die Ratsapotheke am heutigen Lutherplatz auch zugleich Ratsweinstube. Desweiteren wurden auch Süßigkeiten angeboten und mit Pflanzen- und Blumensamen gehandelt. Natürlich war der Verkauf von Nebenartikeln, wie Farben, Leim, Seife und sogar Streusand in keiner Weise irgendeiner Beschränkung unterworfen. Die Apotheke hatte das Monopol für all die angegebenen Sachen. Das Warenlager, welches für ein derart ausgedehntes Geschäft unterhalten werden mußte, war dementsprechend groß und die Gefahr des Verderbens bestimmter Erzeugnisse ungleich höher als heute. Arbeit gab es genug in solch einem Geschäft, mußten doch alle Waren auf Genießbarkeit überprüft und ständig umgeschichtet werden. Die Zahl der Angestellten und Lehrling könnte sich durchaus mit der eines mittleren Supermarktes von heute messen.

