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Mi, 13:19 Uhr
23.09.2009

nnz-Forum: Benachteiligt

Bezieher von Arbeitslosengeld II werden durch den Landkreis Nordhausen bei Wohnungsvermietungen benachteiligt. Das sagt ein Vermieter im Forum der nnz und begründet das folgendermaßen...


Ohne dies als Wertung gelten zu lassen haben Bezieher von Arbeitslosengeld II aus meiner Sicht eher einen finanziellen Engpass als Mitbürger, die nicht auf diese Leistungen angewiesen sind. Dann wird der Gläubiger bezahlt, der am meisten Druck macht. Bei Mietschulden kann der Vermieter bereits bei zwei rückständigen Kaltmieten außerordentlich kündigen. Um dem von Anfang an aus dem Weg zu gehen, kann der Leistungsbezieher den anteiligen Betrag der Warmmiete aus den Leistungen direkt an den Vermieter abtreten lassen. Eine gute Sache, die der Landkreis Nordhausen für seine finanziellen Zwecke missbraucht.

Für die Durchführung der Abtretung wird ein „Entgelt“ in Höhe von 7,50 Euro im Monat pro Wohnung in Rechnung gestellt, welches der Vermieter zu zahlen hat. In der Folge habe ich als Vermieter kein Interesse mehr meine Wohnungen an ALG II – Bezieher zu vermieten, da dies Mehrkosten von 90 Euro im Jahr pro Wohnung bei einer Abtretung verursacht. Dieses Geld wäre doch besser im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen in der heimischen Wirtschaft angelegt.

Die ARGE SGB II im Landkreis Nordhausen verteidigt dieses „Entgelt“ damit, dass hier ach so umfangreiche Dienstleistungen vollbracht werden. Dies ist weder dem Grunde nach noch der Höhe nach nachvollziehbar. Meiner Argumentation, dass andere Kommunen (Bsp. Landkreis UH, Stadt Magdeburg) kein Entgelt für die Durchführung der Abtretung in Rechnung stellen, wird mit der Aussage entgegnet: „Na, wenn die es sich leisten können?!“.

Fazit: Das monatliche „Entgelt“ dafür, dass eine zusätzliche Überweisung einmalig einzurichten ist, ist aus meiner Sicht ein Mittel der fiskalischen Geldbeschaffung mit der Folge, dass Vermieter kein Interesse mehr daran haben, an Bezieher von ALG II zu vermieten.
Mathias Werner, Werther
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Rosi
23.09.2009, 17:52 Uhr
Benachteiligt
Ich beziehe auch ALG II, meine Miete wird auch direkt von der Arge an den Vermieter gezahlt, nur die 90 Euro, die im Jahr anfallen, bezahlt keines Falls der Vermieter, da sie ja in der Nebenkostenabrechnung mit berechnet wird. Da stellt sich die Frage, wer benachteiligt ist?
Stadtbürger
23.09.2009, 18:15 Uhr
@ Rosi: Irrtum
Diese 90 € sind Verwaltungsgebühren des Vermieters und können nicht auf den Mieter umgelegt werden. Tut er es trotzdem und der Mieter akzeptiert dies, hat er selber schuld.

Dennoch ist diese "Schreibgebühr" (so der offizielle Name) der ArGe eine ziemliche Sauerei. Der Vermieter muss dafür bezahlen, dass er zu seinem Recht, der Miete, kommt. Es ist tatsächlich so, dass Nirdhausen mit dieser Gebühr ziemlich allein da steht. Nicht einmal Halle oder Weimar machen das so, und die bräuchten das Geld.

Und bevor das Argument kommt, dass Vermieter doch die Miete bekommen und ja genug Geld hätten, entgegne ich gleich das dem nicht so sein muss. Die meisten Vermieter müssen z. B. einen Kapitaldienst bedienen, ihre Familie ernähren oder einfach für ihre Rente sorgen.

Letztlich bleibt nur zu sagen, dass diese ArGe-Gebühr reine Abzocke ist. Aber wer weiß wie lange noch. Einige Vermieter haben jetzt schon Klage dagegen eingereicht.
wertheraner
05.10.2009, 11:56 Uhr
Nichts Neues
Auf Anfrage hat das Landratsamt geantwortet, dass die Abwicklung der Abtretung einen zusätzlichen Aufwand darstellt und daher als Dienstleistung anzusehen ist, die mit monatlich 7,50 Euro Entgelt zu vergüten ist. Dies hat der Kreistag wohl so am 09.07.2007 beschlossen.

Angeblich wird, so das Landratsamt und die ARGE SGB II Landkreis NDH, die entgeltpflichtige Auszahlung SEHR GERN von anderen Vermietern in Anspruch genommen. Auf die Argumentation, dass andere Kommunen kein "Entgelt" für Auszahlungen aufgrund Abtretungen berechnen, wurde großzügig ausgewichen.

Zunächst ist das Entgelt nicht im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, denn dieses Entgelt ist nicht im § 2 BetrKV (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) aufgeführt und ist somit vom Vermieter selbst zu zahlen. Daher sollten Betriebskostenabrechnungen mit einer Umlage des Abtretungsentgeltes nicht anerkannt werden, damit vielleicht auch mal die Vermieter Druck beim Landkreis machen.

Nach meiner persönlichen Auffassung ist die Auszahlung aufgrund einer Abtretung eine Handlung im Rahmen der Leistungsverwaltung und stellt keine Dienstleistung dar. Hier entsteht der Eindruck, dass Verwaltung nur zum Selbstzweck da ist.

Dankbar wäre ich, wenn die mitlesenden Abgeordneten des Kreistages sich mal Gedanken über das Thema machen und den erwähnten Kreistagsbeschluss überarbeiten. Weiterhin wäre ich dankbar, wenn sich hier mehr Vermieter melden, denen das Mittel der fiskalischen Geldbeschaffung ebensowenig schmeckt wie Stadtbürger und mir.

Mathias Werner
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