eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 07:03 Uhr
14.08.2009

Vorbereitungslehrgang beachten

Einen Vorbereitungslehrgang auf eine Ausbilder-Eignungsprüfung bietet die IHK ab 25.10.2009 im RSC Nordhausen an...

Wer Lehrlinge ausbilden möchte, muss ab dem 1. August 2009 wieder berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung ("AdA-Prüfung") nachweisen. Unternehmen, die bislang schon unbeanstandet ausgebildet haben, dürfen aber auch weiterhin ausbilden. Ebenso müssen Ausbilder, die die AdA-Prüfung nach der alten Verordnung erfolgreich bestanden haben, die Prüfung nicht erneut ablegen.

Unternehmen, die ab diesem Jahr erstmals ausbilden möchten, müssen einen Ausbilder benennen, der neben den beruflichen Kenntnissen auch die AdA-Prüfung vorweisen kann. Die IHK Erfurt bietet vom 25. Oktober 2009 bis 27. Januar 2010, jeweils dienstags und donnerstags von 16:30 bis 20:30 Uhr, im Regionalen Service-Center (RSC) Nordhausen, Wallrothstraße 4, einen Vorbereitungslehrgang für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO über 120 Unterrichtsstunden an, der u.a. Informationen zu allgemeinen Grundlagen, Planung der Ausbildung, Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden, Förderung des Lernprozesse, Ausbildung in der Gruppe und zum Abschluss der Ausbildung beinhaltet.

Für weitere Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).
Autor: nnz/kn

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr