Di, 16:42 Uhr
24.09.2002
Landgericht hat Entscheidung gefällt
Nordhausen (nnz). Nach einem langjährigen Streit der Stadt Nordhausen über Immobilien in der Altstadt wurde jetzt seitens des Landgerichtes Mühlhausen eine Entscheidung getroffen. Zu wessen Gunsten dies geschah, lesen Sie in der nnz.
Erfolg für die Stadt Nordhausen: Nach einem - allerdings noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landgerichts Mühlhausen bekommt die Stadt jetzt wieder volles Zugriffsrecht auf die Altstadt-Grundstücke entlang der Nordhäuser Bäckerstraße. Das Gericht hat festgelegt, dass eine sogenannte Auflassungsvormerkung - im Grundbuch zugunsten eines potentiellen Investors eingetragen - gelöscht werden muss.
1994 hatte die Stadt Nordhausen zahlreiche Grundstücke entlang der Bäcker- und Domstraße an die R.R. Richard Riegger Bauträger GmbH & Co. KG – die sich inzwischen in Liquidation befindet - verkauft. Mit der Vertragsunterzeichnung war zugunsten des Käufers eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch gekommen. Diese Vormerkung sichert dem Käufer schon vorab das Grundstück bis zur endgültigen Abwicklung des Verkaufs.
Allerdings hatte der potentielle Investor Vereinbarungen des Vertrages nicht eingehalten. So waren zum Beispiel bis zu vereinbarten Terminen keine Bauanträge gestellt bzw. keine Neubebauung erfolgt. Die Stadt hatte daraufhin - wie ebenfalls im Vertrag festgehalten - die Rückabwicklung des Kaufes, inklusive Löschung der Auflassungsvormerkung gefordert. Der potentielle Investor weigerte sich. Mit dem Urteil des Gerichtes gehören die Grundstücke größtenteils jetzt allerdings nicht der Stadt, sondern dem Bund, da sie vor 1989 Volkseigentum waren. Die Stadt Nordhausen war lediglich verfügungsberechtigt.
Die Stadt wird jetzt die Grundstücke an den Bund zurückgeben, um dann zu verhandeln, wie eine weitere Nutzung aussehen könnte. In Frage käme zum Beispiel eine gemeinsame Vermarktung der Grundstücke durch Stadt und Bund. Es ist Absicht der Stadt, dass die jetzige Brache mitten im historischen Stadtteil Nordhausen wieder altstadtgerecht - zum Beispiel mit Wohn- und Geschäftshäusern - bebaut wird.
Autor: nnzErfolg für die Stadt Nordhausen: Nach einem - allerdings noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landgerichts Mühlhausen bekommt die Stadt jetzt wieder volles Zugriffsrecht auf die Altstadt-Grundstücke entlang der Nordhäuser Bäckerstraße. Das Gericht hat festgelegt, dass eine sogenannte Auflassungsvormerkung - im Grundbuch zugunsten eines potentiellen Investors eingetragen - gelöscht werden muss.
1994 hatte die Stadt Nordhausen zahlreiche Grundstücke entlang der Bäcker- und Domstraße an die R.R. Richard Riegger Bauträger GmbH & Co. KG – die sich inzwischen in Liquidation befindet - verkauft. Mit der Vertragsunterzeichnung war zugunsten des Käufers eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch gekommen. Diese Vormerkung sichert dem Käufer schon vorab das Grundstück bis zur endgültigen Abwicklung des Verkaufs.
Allerdings hatte der potentielle Investor Vereinbarungen des Vertrages nicht eingehalten. So waren zum Beispiel bis zu vereinbarten Terminen keine Bauanträge gestellt bzw. keine Neubebauung erfolgt. Die Stadt hatte daraufhin - wie ebenfalls im Vertrag festgehalten - die Rückabwicklung des Kaufes, inklusive Löschung der Auflassungsvormerkung gefordert. Der potentielle Investor weigerte sich. Mit dem Urteil des Gerichtes gehören die Grundstücke größtenteils jetzt allerdings nicht der Stadt, sondern dem Bund, da sie vor 1989 Volkseigentum waren. Die Stadt Nordhausen war lediglich verfügungsberechtigt.
Die Stadt wird jetzt die Grundstücke an den Bund zurückgeben, um dann zu verhandeln, wie eine weitere Nutzung aussehen könnte. In Frage käme zum Beispiel eine gemeinsame Vermarktung der Grundstücke durch Stadt und Bund. Es ist Absicht der Stadt, dass die jetzige Brache mitten im historischen Stadtteil Nordhausen wieder altstadtgerecht - zum Beispiel mit Wohn- und Geschäftshäusern - bebaut wird.



