Di, 07:31 Uhr
30.06.2009
Einfacher zu beantragen
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Vor dieser Befreiung stand jedoch ein ziemlich hoher bürokratischer Aufwand für die Hilfebedürftigen...
Das wird sich ab 1. Juli konsequent ändern. Die Bundesagentur für Arbeit wird jedem Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Nordhausen (ARGE).
Diese Bescheinigung kann dann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden. Bislang mussten die ALG-II-Bezieher gesonderte Termine in der ARGE wahrnehmen, um die notwendigen und geforderten Mehranfertigungen der Bewilligungsbescheide oder entsprechende Beglaubigungen zu erhalten.
Die nun getroffene Änderung basiert auf der Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Gebührenbefreiung weiterhin ausschließlich die GEZ.
Autor: nnzDas wird sich ab 1. Juli konsequent ändern. Die Bundesagentur für Arbeit wird jedem Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Nordhausen (ARGE).
Diese Bescheinigung kann dann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden. Bislang mussten die ALG-II-Bezieher gesonderte Termine in der ARGE wahrnehmen, um die notwendigen und geforderten Mehranfertigungen der Bewilligungsbescheide oder entsprechende Beglaubigungen zu erhalten.
Die nun getroffene Änderung basiert auf der Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Gebührenbefreiung weiterhin ausschließlich die GEZ.

