Do, 12:54 Uhr
19.09.2002
Wie war das denn 1991?
Nordhausen (nnz). Gestern berichtete die nnz noch einmal über den Fluß der Fördermittel zu Pro Innovatio, Wie mehrere Akteure des damaligen Kreistages in dieser Woche angaben, soll der Kreistag von 600.000 Mark gewusst haben. Vielleicht aber auch nicht!
Vielleicht haben sich diese Kreistagsmitglieder auch nicht richtig erinnern können? Die nnz hat in Zeitungsarchiven gestöbert und ist fündig geworden. So berichtete die Nordhäuser Zeitung am 17. Februar 1995 über diese Vorgänge unter der Überschrift Unwissenheit oder Schludrigkeit. Da gingen nicht nur die 600.000 Mark an Pro Innovatio, sondern auch 500.000 Mark. Letztere Summe wurden am 15.11.1991 überwiesen. Ende August war die halbe Million fällig. Auch sie wurde quasi umgeleitet, denn nach dem Haushaltsplan sollte das Geld an Empfänger der sogenannten Bereichsgruppe 7 gehen, Pro Innovatio fiel aber unter die Bereichsgruppe 6. Ein notwendiger Kreistagsbeschluß wurde nicht herbeigeführt.
Nun haben zwar einige Ausschüsse vielleicht Kenntnis von den Transferleistungen gehabt, der Kreistag als Gremium blieb aber außen vor. Der hätte aber beschließen müssen. Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 1991 wurde deshalb angemahnt, dass die Vergabe ohne Beschlüsse des Kreistages erfolgte. Die Prüfer kamen bereits damals zu dem Schluß, dass sich aufgrund der Doppelstellung des einstigen Wirtschaftsdezernenten und Vorstandsmitglied von Pro Innovatio, Volker Erb, durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben könnten. Sie sollten Recht behalten.
Wie Pro Innovatio von der Sorglosigkeit von Kreisverwaltung und Kreistag profitierte, das ist im Rechnungsprüfungsbericht festgehalten: In der Haushaltsstelle 1.7914.598000.3, Belegnummer 21, habe Pro Innovatio für die Erstellung eines Energiekonzeptes den Betrag von 47.794 Mark eingefordert und erhalten. Zitat: Der Rechnungsbetrag basiert auf 420 Arbeitsstunden zu je 98 Mark sowie Fahrtkosten für 1.500 Kilometer. Nachweise über die erbrachten Leistungen sind nicht vorhanden! Obwohl die sachliche und rechnerische Richtigkeit dieser Zahlung nur pro Forma existierte und in keiner Weise den kassenrechtlichen Vorschriften entsprach, wurde gezahlt. Im Übrigen wurde Pro Innovatio für die Erstellung des Konzeptes kein Auftrag erteilt.
Vielleicht erinnern sich die damaligen Akteure doch noch an alle Beträge. Nachzulesen dürfte der 91er Rechnungsprüfungsbericht allemal sein.
Autor: nnzVielleicht haben sich diese Kreistagsmitglieder auch nicht richtig erinnern können? Die nnz hat in Zeitungsarchiven gestöbert und ist fündig geworden. So berichtete die Nordhäuser Zeitung am 17. Februar 1995 über diese Vorgänge unter der Überschrift Unwissenheit oder Schludrigkeit. Da gingen nicht nur die 600.000 Mark an Pro Innovatio, sondern auch 500.000 Mark. Letztere Summe wurden am 15.11.1991 überwiesen. Ende August war die halbe Million fällig. Auch sie wurde quasi umgeleitet, denn nach dem Haushaltsplan sollte das Geld an Empfänger der sogenannten Bereichsgruppe 7 gehen, Pro Innovatio fiel aber unter die Bereichsgruppe 6. Ein notwendiger Kreistagsbeschluß wurde nicht herbeigeführt.
Nun haben zwar einige Ausschüsse vielleicht Kenntnis von den Transferleistungen gehabt, der Kreistag als Gremium blieb aber außen vor. Der hätte aber beschließen müssen. Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 1991 wurde deshalb angemahnt, dass die Vergabe ohne Beschlüsse des Kreistages erfolgte. Die Prüfer kamen bereits damals zu dem Schluß, dass sich aufgrund der Doppelstellung des einstigen Wirtschaftsdezernenten und Vorstandsmitglied von Pro Innovatio, Volker Erb, durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben könnten. Sie sollten Recht behalten.
Wie Pro Innovatio von der Sorglosigkeit von Kreisverwaltung und Kreistag profitierte, das ist im Rechnungsprüfungsbericht festgehalten: In der Haushaltsstelle 1.7914.598000.3, Belegnummer 21, habe Pro Innovatio für die Erstellung eines Energiekonzeptes den Betrag von 47.794 Mark eingefordert und erhalten. Zitat: Der Rechnungsbetrag basiert auf 420 Arbeitsstunden zu je 98 Mark sowie Fahrtkosten für 1.500 Kilometer. Nachweise über die erbrachten Leistungen sind nicht vorhanden! Obwohl die sachliche und rechnerische Richtigkeit dieser Zahlung nur pro Forma existierte und in keiner Weise den kassenrechtlichen Vorschriften entsprach, wurde gezahlt. Im Übrigen wurde Pro Innovatio für die Erstellung des Konzeptes kein Auftrag erteilt.
Vielleicht erinnern sich die damaligen Akteure doch noch an alle Beträge. Nachzulesen dürfte der 91er Rechnungsprüfungsbericht allemal sein.


