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Mi, 13:39 Uhr
18.09.2002

Was wusste die Staatsanwaltschaft?

Nordhausen (nnz). Im Zusammenhang mit der Zeugenaussage von Landrat Joachim Claus (CDU) im Betrugsprozeß gegen seinen ehemaligen Wirtschaftsdezernenten lässt die SPD-Landtagsfraktion nicht locker. Sie hat eine kleine Anfrage gestartet.


„Der Presse war zu entnehmen, dass beim Betrugsprozess gegen den Ex-Wirtschaftdezernenten des Kreises der Landrat von Nordhausen in Bedrängnis geraten sein soll. Nachdem der Landrat entgegen früheren Angaben ausgesagt haben soll, er habe von der zweckfremden Verwendung von Fördergeldern gewusst, soll ein Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt haben, zumindest in diesem Punkt sitze möglicherweise der falsche Mann auf der Anklagebank“, heißt es in der Anfrage von Dagmar Becker.

Der nnz entnahm, dass daraufhin der Landrat und die CDU mitgeteilt hätten, der Landrat habe 1993 die Staatsanwaltschaft gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Dies sei mit dem Ergebnis geschehen, dass dem Landrat in seinem Handeln nichts mehr vorzuwerfen sei.

Daraus ableitend ergeben sich für Becker folgende Fragen:

1.Trifft es zu, dass der Landrat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen von der zweckfremden Verwendung der besagten Fördergelder informierte?

2. Wenn nein, wann erhielt die Staatsanwaltschaft erstmals Kenntnis von dem Vorgang, um den es im oben genannten Prozess geht und durch wen?

3. Wenn ja, wann informierte der Landrat die Staatsanwaltschaft über die zweckfremde Verwendung der besagten Fördergelder?

4. Gibt es eine Akte bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen über die besagte Information durch den Landrat?

5. Wurde die Akte geschlossen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Autor: nnz

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