Di, 14:20 Uhr
17.09.2002
Noch keine Aussage
Nordhausen (nnz). Ein Ende der Ermittlungen zum tödlichen Schuß eines Polizeibeamten in Nordhausen ist noch nicht in Sicht. Das bestätigte die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft der nnz...
Wie Pressesprecher Dirk Germerodt der nnz sagte, seien Kopien der Ermittlungsakten derzeit beim Anwalt des Polizisten, der den tödlichen Schuss am 28. August abgegeben hatte. Man habe dem Rechtsanwalt noch ausreichend Zeit für seine Stellungnahme eingeräumt. Auch das Ergebnis eines kinetischen Gutachtens stehe laut Germerodt noch aus. Dieses soll die Wurfenergie des Pflastersteines ermitteln, mit dem der getötete Nordhäuser den Polizisten beworfen haben soll.
Bislang habe der Beamte jegliche Aussage verweigert. Dagegen seien mehrere Zeuge in den zurückliegenden Wochen noch einmal vernommen worden. Dabei ging es um Präzisierungen zu vorher gemachten Aussagen. Die aktuellen Aussagen hätten nach nnz-Informationen allerdings keine gravierenden Abweichungen enthalten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass im kommenden Monat mit ersten konkreten Ergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen werden kann. Zwei Möglichkeiten bleiben der Ermittlungsbehörde dann: Entweder sie wird Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.
Autor: nnzWie Pressesprecher Dirk Germerodt der nnz sagte, seien Kopien der Ermittlungsakten derzeit beim Anwalt des Polizisten, der den tödlichen Schuss am 28. August abgegeben hatte. Man habe dem Rechtsanwalt noch ausreichend Zeit für seine Stellungnahme eingeräumt. Auch das Ergebnis eines kinetischen Gutachtens stehe laut Germerodt noch aus. Dieses soll die Wurfenergie des Pflastersteines ermitteln, mit dem der getötete Nordhäuser den Polizisten beworfen haben soll.
Bislang habe der Beamte jegliche Aussage verweigert. Dagegen seien mehrere Zeuge in den zurückliegenden Wochen noch einmal vernommen worden. Dabei ging es um Präzisierungen zu vorher gemachten Aussagen. Die aktuellen Aussagen hätten nach nnz-Informationen allerdings keine gravierenden Abweichungen enthalten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass im kommenden Monat mit ersten konkreten Ergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen werden kann. Zwei Möglichkeiten bleiben der Ermittlungsbehörde dann: Entweder sie wird Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.


