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Mo, 09:02 Uhr
16.03.2009

Richter Kropp: Die Sache mit der MPU

Der Leser dieser Zeilen wird nicht wissen, was eine MPU ist. Auch die Aufschlüsselung dieser Buchstaben als „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ wird Vielen nichts sagen. Spricht man vom „Idiotentest“, weiß jeder Bescheid...


Eine MPU ordnet die Führerscheinbehörde an, wenn sie Zweifel an der Eignung des Fahrers am Führen eines Kraftfahrzeuges hat. Dies sind dann die Fälle, wenn jemand wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vom Amtsgericht verurteilt worden ist oder solche Zweifel aufgrund einer Erkrankung oder Alters bestehen. Ein Problem gibt es aber mit dieser MPU, sie ist ähnlich wie der neue Einbürgerungstest nicht ganz einfach. Etwas 2/3 der Absolventen fallen hierbei durch und können dafür noch etwa 750 Euro bezahlen.

Dieses Problem hatte auch Mirko B. (42, Name geändert) aus dem Kyffhäuserkreis. Dieser hatte zum zweiten Mal diesen Test nicht bestanden. Als ein Mitarbeiter der Sondershäuser Führerscheinstelle ihm das Testergebnis erläuterte, kam B. auf einen „brillanten Einfall“. Er bat den Mitarbeiter um ein „Vier-Augen-Gespräch“ und bot ihm im stillen 500 Euro dafür an, dass ihm die Fahrerlaubnis ohne Vorlage des Gutachtens erteilt würde. Er brauche den Führerschein nämlich dringend.

Der Zeuge gab dieser finanziellen Verlockung nicht nach und hat dieses Verhalten des B. zur Anzeige gebracht. Bestechung heißt solches Treiben im Juristendeutsch und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen trug B. vor, die 500 Euro aus Verärgerung über das schlechte Testergebnis dem Zeugen angeboten zu haben. „Eine wenig tragfähige Einlassung“, so Strafrichter Gerald Fierenz, der den mehrfach vorbestraften B. zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von acht Monaten verurteilte. B. hat in der dreijährigen Bewährungszeit 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.

Auffallend an diesem Verfahren war, dass B. 11 Mal überwiegend wegen Führerscheindelikten vorbestraft war. Seine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen hat sich offenbar nicht nur in diesen Fällen, sondern auch in seinem Verhalten bei der Führerscheinbehörde gezeigt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/kn

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