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Mo, 15:56 Uhr
02.03.2009

Es darf gebrannt werden

Es ist bald wieder soweit: Die Kleingartenfreunde werden sich freuen, der Rest rümpft die Nase. Es dürfen wieder Feuer gemacht werden. Allerdings nach klaren Regeln...


Vom 15. bis zum 28. März kann im Landkreis Nordhausen zu den sogenannten Brenntagen wieder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Doch sollte das Abbrennen mindestens zwei Tage vorher bei der verantwortlichen Behörde, dem Landratsamt Nordhausen, angezeigt werden. Darüber informierte jetzt das städtische Ordnungsamt.

Auch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen nimmt die Anzeigen entgegen und leitet sie an das Landratsamt weiter. Die Nordhäuser können das Feuer telefonisch über den Cityruf: 03631 696-115, per Fax über die Nummer: 03631 696-832, per E-Mail über die Adresse: ordnungsamt@nordhausen.de, über das Internet: www.nordhausen.de oder schriftlich an die Adresse: Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen anmelden. Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen bzw. in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden.

Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine.

Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung, in der Poststelle im Rathaus-Foyer und im Ordnungsamt. Das Formular kann auch über das Internet unter www.nordhausen.de gleich auf der Startseite mit dem Button „Brenntage“ aufgerufen, ausgefüllt, ausgedruckt oder online abgesendet werden.
Autor: nnz

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