eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Do, 14:39 Uhr
26.02.2009

Beifall in Polit-Szene

Die nnz hatte bereits kurz berichtet: Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zur abgelehnten Wahlanfechtung bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Sollstedt zurückgewiesen. Hier weitere Details sowie erste Beifallsbekundungen...


Nach Ansicht des Gerichts hat ein Wahlverstoß vorgelegen, dieser habe sich aber nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt, so Dr. Hans-Peter Hüsch, Pressesprecher des Oberverwaltungsgerichts. Dieser Wahlrechtsverstoß war ein Schreiben, dass der damals amtierende Bürgermeister Jürgen Hohberg, der sich zur Wiederwahl stellte, den Briefwahlunterlagen beigelegt hatte. Wie Dr. Hans-Peter Hüsch ausführte, folge dies nicht der Kommunalwahlordnung, die genau aufzählt, was in Briefwahlunterlagen hereingehört.

Zwei weitere vorgeworfene Wahlrechtsverstöße haben die Richter verneint. Demnach durfte der Bürgermeister Jürgen Hohberg die Auslegung des Wählerverzeichnisses öffentlich bekannt machen. Es verstoße nach Ansicht der Richter auch nicht gegen das Neutralitätsverbot, wenn der amtierende Bürgermeister, der wieder kandidiert, im Amtsblatt der Kommune allgemein dazu aufruft, zur Wahl zu gehen, so Hüsch. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht demgegenüber keinen Wahlfehler feststellen können.

Zur Erinnerung: Als Einwohnerin der Gemeinde Sollstedt, Ortsteil Wülfingerode, hatte die SPD-Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Dagmar Becker, von ihrem Recht gebraucht gemacht, die Wahl von Jürgen Hohberg zum Bürgermeister Sollstedts im Mai 2006 anzufechten. Stein des Anstoßes: Amtsinhaber Jürgen Hohberg hatte unter anderem die Einwohner im Amtsblatt der Gemeinde mehrfach aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen und auf die Möglichkeit einer Briefwahl hingewiesen.

Er hatte zudem den Briefwahlunterlagen einen Brief beigelegt mit dem Hinweis, bis wann die Stimmzettel eingegangen sein müssen, verbunden mit der Bitte, sie in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen. Der Haken daran: Diesen Brief hatte er persönlich unterschrieben. Aus Sicht der Klägerin hatte der Amtsinhaber damit verbotene Wahlwerbung betrieben und die Wähler unzulässig beeinflusst. Sie wollte die Wahl für ungültig erklären und damit für eine Neuwahl sorgen. Das Landratsamt lehnte als Rechtsaufsichtsbehörde im August 2006 diesen Antrag ab.

Ähnlich wie nun die Richter am OVG sah auch das Landratsamt im Vorgehen des Sollstedter Bürgermeister einen Mangel, dieser habe aber das Wahlergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Daraufhin zog die Sollstedterin gegen den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Landratsamt, vor das Verwaltungsgericht. Dieses bestätigte Anfang 2007 das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Landratsamtes.

Beifall in Klettenberg
Mit Freude vernahm heute der Kreisvorstand des Gemeinde- und Städtebundes die Entscheidung des Oberveraltungsgerichtes, das die Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahlen 2006 in Sollstedt letztinstanzlich abgewiesen wurde. Bei der heute stattgefundenen Verabschiedung Martin Höche der Einheitsgemeinde Hohenstein in Klettenberg (nnz berichtete) wurde diese Entscheidung bekannt und natürlich sofort verkündet, was spontane Beifallsbekundungen auslöste.

Im Namen des Kreisvorstandes wünscht dessen Chef Matthias Ehrhold seinem Amtskollegen Hohberg für die verbleibende Amtszeit bis 30.06.2012 alles erdenklich Gute und weiterhin eine glückliche Hand bei der Lösung von kommunalpolitischen Problemen im Interesse unserer Region
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)