Mo, 08:41 Uhr
23.02.2009
Richter Kropp: Zu laute Musik
Jeder, der das Glück hat, in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen, kennt das: den zu lauten Nachbarn, der in der Nebenwohnung auf nichts und niemanden Rücksicht nimmt. Da regelt ein freundlicher Anruf oder der Kontakt mit der Hausverwaltung das Problem oftmals von selbst. In anderen Fällen greifen Nachbarn zu härteren Mitteln und zur Selbsthilfe – so wie jüngst in Sondershausen...
Im März vor zwei Jahren hatte sich der spätere Angeklagte Maik M. (50, Name geändert) wieder einmal über seinen Nachbarn geärgert, der seiner Auffassung nach zu laute Musik abspielte. Daraufhin begab er sich zu einem großen Einkaufsmarkt in der Kreisstadt und rekrutierte aus dem dort vor dem Markt herumlungernden Volk williges Personal. Denn M. wollte die Sache mit der zu lauten Musik gewaltsam regeln. Tatsächlich gelang es ihm, drei willige Männer für sein Vorhaben zu finden. Vereint und gestärkt begab man sich zur Wohnung des zu lauten Nachbarn, zuvor hatte man sich jedoch mit Baseballschlägern und einem Tischbein aufmunitioniert.
Als der Nachbar die Tür öffnete, wurde er unsanft zur Seite geschubst und sofort von M. mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Als er zu Boden ging, schlug die Truppe weiterhin munter auf ihn ein. Mit dem Tischbein wurde er zudem auf dem Kopf sowie gegen den Oberschenkel geschlagen. Damit nicht genug, zerstörten die Schläger Wohnungseinrichtung und eine Türscheibe mit einem Baseballschläger.
Eine Nasenbeinfraktur, Platz- und Schürfwunden und Prellungen waren die Folgen beim Musikliebhaber, der schlagende Nachbar erhielt eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, worin man ihm gefährliche Körperverletzung zur Last legte.
Vor Strafrichter Gerald Fierenz legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Die Musik sei ihm einfach zu laut gewesen, ständig habe es in dem Mehrfamilienhaus in Sondershausen Krach gegeben. Da sei er einfach durchgedreht.
Die Militaria-Aktion des M. hatte eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten für M. zur Folge, ausgesetzt zur Bewährung. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hat 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und sich straffrei zu führen.
Für den aufmerksamen Beobachter von Gerichtsverhandlungen war zweierlei an diesem Verfahren bedeutsam: Zum einen besteht offensichtlich eine immer geringere Hemmschwelle in Nachbarschaftsstreitigkeiten, zum anderen gibt es offensichtlich immer willfährige Helfer bei solchen Aktionen. Gegen die Mittäter gibt es inzwischen ebenfalls Strafverfahren.
Autor: nnz/knIm März vor zwei Jahren hatte sich der spätere Angeklagte Maik M. (50, Name geändert) wieder einmal über seinen Nachbarn geärgert, der seiner Auffassung nach zu laute Musik abspielte. Daraufhin begab er sich zu einem großen Einkaufsmarkt in der Kreisstadt und rekrutierte aus dem dort vor dem Markt herumlungernden Volk williges Personal. Denn M. wollte die Sache mit der zu lauten Musik gewaltsam regeln. Tatsächlich gelang es ihm, drei willige Männer für sein Vorhaben zu finden. Vereint und gestärkt begab man sich zur Wohnung des zu lauten Nachbarn, zuvor hatte man sich jedoch mit Baseballschlägern und einem Tischbein aufmunitioniert.
Als der Nachbar die Tür öffnete, wurde er unsanft zur Seite geschubst und sofort von M. mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Als er zu Boden ging, schlug die Truppe weiterhin munter auf ihn ein. Mit dem Tischbein wurde er zudem auf dem Kopf sowie gegen den Oberschenkel geschlagen. Damit nicht genug, zerstörten die Schläger Wohnungseinrichtung und eine Türscheibe mit einem Baseballschläger.
Eine Nasenbeinfraktur, Platz- und Schürfwunden und Prellungen waren die Folgen beim Musikliebhaber, der schlagende Nachbar erhielt eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, worin man ihm gefährliche Körperverletzung zur Last legte.
Vor Strafrichter Gerald Fierenz legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Die Musik sei ihm einfach zu laut gewesen, ständig habe es in dem Mehrfamilienhaus in Sondershausen Krach gegeben. Da sei er einfach durchgedreht.
Die Militaria-Aktion des M. hatte eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten für M. zur Folge, ausgesetzt zur Bewährung. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hat 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und sich straffrei zu führen.
Für den aufmerksamen Beobachter von Gerichtsverhandlungen war zweierlei an diesem Verfahren bedeutsam: Zum einen besteht offensichtlich eine immer geringere Hemmschwelle in Nachbarschaftsstreitigkeiten, zum anderen gibt es offensichtlich immer willfährige Helfer bei solchen Aktionen. Gegen die Mittäter gibt es inzwischen ebenfalls Strafverfahren.


