Do, 15:54 Uhr
08.08.2002
Straftaten stiegen um's Dreifache
Nordhausen (nnz). Die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern scheint für einige Unternehmen ein äußerst lukratives Geschäft zu sein. Das Nordhäuser Arbeitsamt ist da anderer Meinung und verstärkt seine Kontrollen.
Die Prüfkräfte des Arbeitsamtes Nordhausen haben auch im ersten Halbjahr dieses Jahres gute Arbeitsergebnisse erreicht, und oftmals konnten deutlich mehr Verstöße aufgedeckt werden als in den Vorjahren. Insgesamt führten die Mitarbeiter zur Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch 263 Prüfungen bei Arbeitgebern im ersten Halbjahr 2002 durch. Dabei kontrollierten sie 1.217 Geschäftsunterlagen und befragten 470 Personen. In 382 Fällen wurden Anhaltspunkte auf Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aufgedeckt, rund 65 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten leiteten die Prüfkräfte insgesamt 439 Ermittlungsverfahren ein. Der Trend zu strafbarem Verhalten setzte sich leider auch im Jahr 2002 fort. So lagen in 132 Fällen Hinweise auf Straftaten vor. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es 41 dieser Fälle, das bedeutet einen drastischer Anstieg von 322 Prozent.
Verwarnungsgelder und Geldbußen wurden als Ergebnis der Ermittlungen in einer Höhe von 308.000 Euro festgesetzt und sind damit um mehr als 60 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2001 angestiegen.
Ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit galt wieder den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Wegen Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz mussten 65 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, 2001 gab es 47. Die Summe der ausgesprochenen Verwarnungsgelder und Geldbußen hat sich gegenüber dem Vorjahrzeitraum mit 190.458 Euro sogar mehr als verdoppelt.
Weitaus höher als beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz stieg die Zahl der festgestellten Rechtsverletzungen wegen unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen an. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch verdoppelt, insgesamt wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 264 Fälle ermittelt. 112 Fälle davon mussten wegen eines Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Damit hat sich die Zahl der schweren Betrugsfälle gegenüber dem Vergleichszeitraum 2001 mehr als verdreifacht.
Neben der Verfolgung und Ahndung von Verstößen hat sich die Bundesanstalt für Arbeit die Aufgabe gestellt, verstärkt die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur Zeit läuft auch im Arbeitsamtsbezirk Nordhausen die bundesweite Informationskampagne unter dem Titel Legal. Illegal. Nicht egal! mit Vortragsveranstaltungen, Inseraten, Plakaten sowie Broschüren. Auch im Internet können Informationen eingeholt werden.
Autor: nnzDie Prüfkräfte des Arbeitsamtes Nordhausen haben auch im ersten Halbjahr dieses Jahres gute Arbeitsergebnisse erreicht, und oftmals konnten deutlich mehr Verstöße aufgedeckt werden als in den Vorjahren. Insgesamt führten die Mitarbeiter zur Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch 263 Prüfungen bei Arbeitgebern im ersten Halbjahr 2002 durch. Dabei kontrollierten sie 1.217 Geschäftsunterlagen und befragten 470 Personen. In 382 Fällen wurden Anhaltspunkte auf Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aufgedeckt, rund 65 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten leiteten die Prüfkräfte insgesamt 439 Ermittlungsverfahren ein. Der Trend zu strafbarem Verhalten setzte sich leider auch im Jahr 2002 fort. So lagen in 132 Fällen Hinweise auf Straftaten vor. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es 41 dieser Fälle, das bedeutet einen drastischer Anstieg von 322 Prozent.
Verwarnungsgelder und Geldbußen wurden als Ergebnis der Ermittlungen in einer Höhe von 308.000 Euro festgesetzt und sind damit um mehr als 60 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2001 angestiegen.
Ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit galt wieder den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Wegen Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz mussten 65 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, 2001 gab es 47. Die Summe der ausgesprochenen Verwarnungsgelder und Geldbußen hat sich gegenüber dem Vorjahrzeitraum mit 190.458 Euro sogar mehr als verdoppelt.
Weitaus höher als beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz stieg die Zahl der festgestellten Rechtsverletzungen wegen unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen an. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch verdoppelt, insgesamt wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 264 Fälle ermittelt. 112 Fälle davon mussten wegen eines Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Damit hat sich die Zahl der schweren Betrugsfälle gegenüber dem Vergleichszeitraum 2001 mehr als verdreifacht.
Neben der Verfolgung und Ahndung von Verstößen hat sich die Bundesanstalt für Arbeit die Aufgabe gestellt, verstärkt die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur Zeit läuft auch im Arbeitsamtsbezirk Nordhausen die bundesweite Informationskampagne unter dem Titel Legal. Illegal. Nicht egal! mit Vortragsveranstaltungen, Inseraten, Plakaten sowie Broschüren. Auch im Internet können Informationen eingeholt werden.

