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Mi, 14:55 Uhr
11.02.2009

NUV: Rathaus verhindert

Das Handeln der Nordhäuser Stadtverwaltung im Hinblick auf die Erweiterung des Domäne-Marktes sei Wirtschaftsbehinderung. Diesen Standpunkt vertritt der Nordhäuser Unternehmerverband (NUV). Hier die Einzelheiten...


Gerade in einer Krisensituation wie der jetzigen sei es für den Unternehmerverband absolut unverständlich, warum seitens der Stadtverwaltung die Erweiterung der Verkaufsfläche eines seit Jahrzehnten ansässigen Möbeldiscounters (Poco-Domäne) be- und verhindert werde. Und dazu noch, als das es zu keinerlei Anbauten an die bestehende Gesamtfläche kommt und gutachterlich bereits festgestellt wurde, dass Auswirkungen auf den innerstädtischen Handel nicht zu befürchten sind (siehe nnz-Archiv). Dies ist aus Sicht des Verbandes eher eine Wirtschaftsbehinderung, denn eine Wirtschaftsförderung.

Begründen könne die Stadt ihre derzeitige Verhinderungshaltung nicht damit, dass das Vorhaben mit einem für das Gebiet vorliegenden Bebauungsplan unvereinbar sei. Der letzte von der Stadt erstellte Bebauungsplan wurde am 12. 03. 2003 durch das Landesverwaltungsamt versagt. Inzwischen liegt ein 5. Entwurf vor. Nachdem die Stadt bereits seit 1991 erfolglos versucht, einen rechtswirksamen Bebauungsplan aufzustellen, kann es den ortsansässigen Unternehmen unter wirtschaftlichen Aspekten nicht zugemutet werden, ihre Unternehmensplanung und Investitionsentscheidungen auf das zeitlich unwägbare Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplans auszurichten.

Der NUV appelliert deshalb an die Stadtverwaltung, den Verhinderungskurs aufzugeben und den Bauantrag zu genehmigen. Dies geschieht vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr offensiv für die Ansiedlung eines Möbelhändlers auf der „grünen Wiese“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet am Rande der Stadt geworben hatte. Und dabei ging es nicht um eine zusätzliche Fläche von 650 Quadratmeter, sondern um rund 30.000 Quadratmeter.

Der Nordhäuser Unternehmerverband (NUV) begrüßt weiterhin die Stadtratsinitiative der CDU-Fraktion hinsichtlich der Vereinfachung des Vergaberechts. Die temporäre Änderung der kommunalen Vergabepraxis hätte schnell und punktgenau vorteilhafte Auswirkungen für die regionale Wirtschaft. Unternehmen und Handwerksbetriebe könnten so unmittelbarer von den Investitionen profitieren, die mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung möglich seien, so der Vorstand des Wirtschaftsverbandes, dem aktuell 117 Unternehmen angehören.

Ziel des CDU-Antrages ist es, der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe den Vorzug der öffentlichen Ausschreibung zu geben und damit die Vergabepraxis zu vereinfachen. Natürlich soll es diese geänderte Vergabepraxis nur in der Zeit der Konjunkturkrise geben. Beide Vergabeverfahren sind auch mit klaren Wettbewerbsregelungen in der VOB und in der Mittelstandsrichtlinie normiert.
Autor: nnz

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