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Sa, 12:39 Uhr
03.08.2002

nnz-Service: Vorsicht bei PostIdent

Nordhausen (nnz). „Wo der persönliche Kontakt zum Kunden fehlt springt die Deutsche Post AG gerne ein - als zuverlässige Instanz, die Ihre Kunden für Sie identifiziert." Mit dieser Einleitung wirbt die Deutsche Post AG für das so genannte PostIdent-Verfahren. Doch Vorsicht ist geboten.


Das Angebot der Deutschen Post AG: der Postzusteller identifiziert den Kunden und holt auch im so genannten PostIdent 2- Verfahren Unterschriften ein. Diese Unterschriften können dann sogar Unterschriften auf Originalverträgen sein. Seit einiger Zeit wird die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. mit Fällen konfrontiert, nach denen Verbraucher über das PostIdent 2­Verfahren in Verträge gelangt sind, die sie gar nicht haben wollten. Sie fanden bspw. eine Benachrichtigung vor, nach der sie ein Schreiben bei ihrer Postfiliale abholen sollten. Dort wurden sie dann aufgefordert, verschiedene Unterschriften zu tätigen.

Die Verbraucher dachten, dass es sich bei diesen Unterschriften lediglich um bestimmte Voraussetzungen handelt, um das Schreiben zu erhalten. Aus diesem Grunde lasen sie den vorgelegten Text auch nicht so genau. Erst nachdem Sie das Schriftstück ausgehändigt bekamen und es vollständig auf falteten bemerkten sie, dass sie einen Vertrag unterschrieben hatten. Auch gab es Situationen, bei denen Verbraucher erst nach Öffnen eines verschlossenen Briefumschlages das vollständige Schriftstück lesen konnten.

Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. möchte diese Fälle zum Anlass nehmen, die Verbraucher noch einmal eindringlich aufzufordern , vorgelegte Unterlagen sehr genau zu lesen, bevor sie unterschrieben werden, auch wenn es sich scheinbar nur um eine Formalität handelt. Insbesondere beim genutzten PostIdent 2 ­Verfahren kann die Unterschrift von weit reichender Tragweite sein. Verbraucher sollten sich das Schreiben - vor Unterschrift - zum vollständigen Lesen aushändigen lassen.
Autor: nnz

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