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Di, 12:20 Uhr
13.01.2009

Raus aus dem Elternhaus

Immer häufiger müssen auch im Landkreis Nordhausen Kinder oder Jugendliche aus ihrem familiären Umfeld herausgenommen werden, weil deren Erziehung nicht mehr vom Elterhaus gewährleistet werden kann. Dann sind Pflegeeltern gefragt.


Marco S.* ist mal gerade achte Jahre alt. Seine Familie kann oder will ihm nicht das Zuhause bieten, das für ein Kind notwenig ist. Mehr noch, der Achtjährige hatte in den vergangenen Monaten die Hölle durchgemacht. Die Mutter trinkt, der Vater – wenn er Zuhause ist – wird gewalttätig. Nachbarn informieren das Jugendamt, es muss gehandelt werden...

Jetzt kommen Pflegeeltern ins „Spiel“. Nach Auskunft des Nordhäuser Landratsamtes lebten zum Ende des vergangenen Jahres 71 Mädchen und Jungen in 56 Pflegefamilien. Die bekommen für die Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder 195 Euro im Monat, für materielle Aufwendungen wie zum Beispiel Unterkunft, Bekleidung oder Schulmaterialien gibt es – je nach Alter der Kinder – noch einmal zwischen 422 und 590 Euro.

Die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wissen um die derzeitige Situation. „In unserem Landkreis besteht der Bedarf an weiteren Pflegefamilien, die Zahl der Kinder, die aus ihrem Elternhaus genommen werden müssen, steigt beständig“, weiß Christina Vogelbacher zu berichten. Händeringend wird nach intakten Familien gesucht, die sich einem Kind oder mehrerer Kinder annehmen können.

„Hier eignen sich Familien, die viel Zeit für Kinder, deren Betreuung und Erziehung haben. Geduld und Einfühlungsvermögen werden ebenso erwartet wie Erfahrungen im Umgang mit Kindern“, erläutert Astrid Aksteiner. Vor allem: Die Pflegeeltern sollten Verständnis dafür haben, dass die Kinder woanders aufgewachsen sind und bereits Erfahrungen mit schwierigen Lebenssituationen machen mussten.

Bevor Eltern zu Pflegeeltern werden, wird durch Gespräche mit allen Familienmitgliedern, durch Hausbesuche und im Rahmen einer Fortbildung geprüft. Im Verlaufe der Betreuung durch das Jugendamt gibt es Hilfeplangespräche, Fortbildungen und den Pflegeeltern-Fachaustausch.

Welche Voraussetzungen gilt es noch zu erfüllen? Es muss ausreichender, kindgerechter Wohnraum vorhanden sein, die Pflegeeltern müssen gesund sein, ihr polizeiliches Führungszeugnis darf keinen Eintrag aufweisen und sie müssen sich in einer abgesicherten materiellen Situation befinden. Informationen gibt es zu den Öffnungszeiten im Jugendamt der Nordhäuser Kreisverwaltung.

*Name durch Redaktion geändert
Autor: nnz

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