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Mo, 07:16 Uhr
22.07.2002

Das Pferd gehört in den Wald - basta!

Nordhausen (nnz). Der Gemeinde- und Städtebund ist ein kommunaler Spitzenverband. Das Gremium muß ab und zu aber auch mit Tieren beschäftigen...


Anlaß der etwas ungewöhnlichen Beschäftigung ist ein Entwurf der Landesregierung zu neuen naturschutzrechtlichen Regelungen, die mit dem Reiten im Wald zusammenhängen. Aus historischer Sicht gehört das Pferd in die Naturlandschaft und ist aus dem Freizeit- und Tourismusbereich nicht mehr wegzudenken, meint Jürgen Hohberg.
„Der Reittourismus und das Freizeitreiten hat in unserer Region zwischen Windleite, Hainleite, Kyffhäuser und Harz eine große Bedeutung auch in wirtschaftlicher Hinsicht. In Anwendung des bisherigen Thüringer Waldgesetzes gab es in unserem Territorium keine nennenswerten Nutzungskonflikte. Das jetzige Waldrecht bietet unter anderem schon jetzt die Möglichkeit, in Einzelfällen eine sachgerechte Konfliktlösung zu erreichen“, ist sich der Kreisvorstand des Gemeinde- und Städtebundes sicher.

Die Notwendigkeit einer weiteren Verschärfung wird aus den oben genannten Gründen nicht gesehen. Der Kreisvorstand Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen schlägt deshalb vor, im Thüringer Waldgesetz der Unteren Forstbehörde die Möglichkeit zu geben, bei auftretenden Konflikten einzelne Wege sperren zu dürfen und Alternativen vorzuschlagen. Dazu ist aber das Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen herzustellen. Auch müssen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Änderungen der Reitwegeführung bzw. Sperrung im Einvernehmen der Unteren Forstbehörde durchzusetzen.

Die Kosten für eine eventuell erforderlich werdende neue Beschilderung muss der jeweilige Antragsteller tragen. Die generelle Beschilderung der Waldwege, als Voraussetzung für die Reitnutzung, wird abgelehnt. Ein zusätzlicher „Schilderwald“ ist nicht vertretbar, zumal die Kommunen bemüht sind, diesen in Straßenverkehr möglichst abzubauen.

„Die vorgesehenen finanziellen Landesmittel sollten für notwendige
Konfliktentflechtungsmaßnahmen und den Neubau von Reitwegen zur Erweiterung des Reitwegenetzes zum Einsatz kommen. Die vorgesehene Kennzeichnung der Reit- und Kutschenpferde halten wir gleichfalls für nicht erforderlich, da die Nutzer der Wege in der Region bekannt sind. Fälle von Wegeschäden mit nicht ermittelbaren Verursachern sind nicht bekannt. Der mit einer Kennzeichnung verbundene finanzielle und bürokratische Aufwand ist somit nicht zu rechtfertigen“, heißt es in einer jetzt bekannt gewordenen Erklärung.

Darüber hinaus schließt sich der Kreisvorstand Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen der Stellungnahme des Landkreises voll inhaltlich an. Anregen will der kommunale Verband jedoch an dieser Stelle konsequente Kontrollen der Forstbehörden zur Einhaltung des Fahrverbotes für Motorcrossmaschinen im Wald. Hier werden massiv Wild und Erholungssuchende gefährdet.
Autor: nnz

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