Fr, 13:10 Uhr
26.09.2008
Gericht verhängte Freiheitsstrafe
Bereits im Dezember 2007 wurden die zwei Inhaber eines Gebäudereinigungsunternehmens durch das Amtsgericht Gera jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Für beide wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ferner müssen sie eine Geldstrafe von insgesamt 6.500 Euro innerhalb eines Jahres zu Gunsten der Staatskasse zahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Zoll (Foto: Zoll)
Auf Grund einer anonymen Anzeige im Jahr 2004 kamen die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt den Firmeninhabern auf die Spur. Es folgten umfangreiche Ermittlungen unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Im Ergebnis konnten die Zöllner einen Schaden durch nichtgezahlte Sozialbeiträge in Höhe von rund 90.000 Euro ermitteln.
Weiterhin sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass beide Firmeninhaber Beihilfe zum Betrug durch Arbeitslose leisteten, indem sie Empfängern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in ihrer Firma falsche Bescheinigungen ausstellten. Diese täuschten mit den falsch ausgestellten Bescheinigungen die Agentur für Arbeit und die ARGE, um Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II weiter ausgezahlt zu bekommen.
In diesem Zusammenhang ermittelten die Zöllner gegen 25 Arbeitnehmer des Unternehmens wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetruges. Die Betroffenen erhielten inzwischen einen Strafbefehl und müssen nun sowohl die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen zurückzahlen als auch eine Geldstrafe entrichten.
Autor: nnz/kn
Zoll (Foto: Zoll)
Auf Grund einer anonymen Anzeige im Jahr 2004 kamen die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt den Firmeninhabern auf die Spur. Es folgten umfangreiche Ermittlungen unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Im Ergebnis konnten die Zöllner einen Schaden durch nichtgezahlte Sozialbeiträge in Höhe von rund 90.000 Euro ermitteln. Weiterhin sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass beide Firmeninhaber Beihilfe zum Betrug durch Arbeitslose leisteten, indem sie Empfängern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in ihrer Firma falsche Bescheinigungen ausstellten. Diese täuschten mit den falsch ausgestellten Bescheinigungen die Agentur für Arbeit und die ARGE, um Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II weiter ausgezahlt zu bekommen.
In diesem Zusammenhang ermittelten die Zöllner gegen 25 Arbeitnehmer des Unternehmens wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetruges. Die Betroffenen erhielten inzwischen einen Strafbefehl und müssen nun sowohl die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen zurückzahlen als auch eine Geldstrafe entrichten.

