Mo, 10:26 Uhr
15.09.2008
Unsinnig und teuer
Die günstigsten Baufinanzierungen gibt es bei den so genannten Direktanbietern. Das dachte sich auch Familie G. aus Nordhausen als sie sich an einen Darlehensvermittler wandte...
45.000 Euro benötigten sie für die Ablösung bestehender Darlehensverträge und für die noch geplante Baumaßnahme. Abgeschlossen wurde ein Darlehensvermittlungsvertrag und vermittelt wurde ein Darlehen über 75.000 Euro. Davon wurde ca. 40 Prozent in einen gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag eingezahlt.
Kombinationen aus Bausparverträgen und Vorausdarlehen sind häufig teurer als sie erscheinen. Während zum Beispiel für das Vorausdarlehen wie in diesem Fall 4,65 Prozent Zinsen zu zahlen waren, erhielt Familie G. für das im Bausparvertrag angelegte Geld lediglich eine Verzinsung von 1,50 Prozent. In einem Urteil wies der Bundesgerichtshof u.a. darauf hin, dass Anbieter vor Vertragsschluss über die Besonderheiten derartiger Finanzierungskombinationen aufzuklären haben.
Es ist nahezu offensichtlich, dass allein die Vermittlerin davon profitierte, dass statt eines einfachen Darlehensvertrages über ca. 45.000 EUR eine Bausparsofortfinanzierung mit einem Darlehensvertrag über 75.000 EUR abgeschlossen wurde. Ihr Provisionsanspruch von 6,95 Prozent, den die Vermittlerin zusätzlich neben der Provision von 1 Prozent, die ihr von der Bank gezahlt wurde, von Familie G. verlangte, erhöhte sich so um über 2.000 Euro.
Bei einer entsprechenden Beratung hätte Familie G. sicherlich der Vermittlerin anstatt den Darlehensvermittlungsvertrag zu unterschreiben, die Rote Karte gezeigt. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet im Rahmen ihrer Baufinanzierungsberatung weitergehende Informationen zu dieser Problematik an. Termine zu diesem Beratungsangebot können vereinbart werden in allen Beratungsstellen oder unter der Tel. Nr. 0361/ 555140.
Autor: nnz/kn45.000 Euro benötigten sie für die Ablösung bestehender Darlehensverträge und für die noch geplante Baumaßnahme. Abgeschlossen wurde ein Darlehensvermittlungsvertrag und vermittelt wurde ein Darlehen über 75.000 Euro. Davon wurde ca. 40 Prozent in einen gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag eingezahlt.
Kombinationen aus Bausparverträgen und Vorausdarlehen sind häufig teurer als sie erscheinen. Während zum Beispiel für das Vorausdarlehen wie in diesem Fall 4,65 Prozent Zinsen zu zahlen waren, erhielt Familie G. für das im Bausparvertrag angelegte Geld lediglich eine Verzinsung von 1,50 Prozent. In einem Urteil wies der Bundesgerichtshof u.a. darauf hin, dass Anbieter vor Vertragsschluss über die Besonderheiten derartiger Finanzierungskombinationen aufzuklären haben.
Es ist nahezu offensichtlich, dass allein die Vermittlerin davon profitierte, dass statt eines einfachen Darlehensvertrages über ca. 45.000 EUR eine Bausparsofortfinanzierung mit einem Darlehensvertrag über 75.000 EUR abgeschlossen wurde. Ihr Provisionsanspruch von 6,95 Prozent, den die Vermittlerin zusätzlich neben der Provision von 1 Prozent, die ihr von der Bank gezahlt wurde, von Familie G. verlangte, erhöhte sich so um über 2.000 Euro.
Bei einer entsprechenden Beratung hätte Familie G. sicherlich der Vermittlerin anstatt den Darlehensvermittlungsvertrag zu unterschreiben, die Rote Karte gezeigt. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet im Rahmen ihrer Baufinanzierungsberatung weitergehende Informationen zu dieser Problematik an. Termine zu diesem Beratungsangebot können vereinbart werden in allen Beratungsstellen oder unter der Tel. Nr. 0361/ 555140.

