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Mo, 08:18 Uhr
11.08.2008

Richter Kropp: Hass!

Was treibt junge Menschen zu rechtem Gedankengut? Diese Fragen werden in Feuilletons der Zeitungen und in der Wissenschaft diskutiert. Sie wurden aber auch jetzt von Prozessbeobachtern vor dem Amtsgericht Sondershausen gestellt.


Eine 18jährige Frau stand nämlich dort vor Gericht. Diese hatte Ende 2007 im Raum Bad Frankenhausen zahlreiche Sachbeschädigungen begangen, unter anderem eine Baustellenampel zerstört. Bei einer Freundin schrieb sie auf die Wohnungstür: „Ich bring dich um, tot“. Zahlreiche Hauswände zierte ihren Schrift mit „Heil Hitler“, auf ihren Händen hatte sie sich das Wort „Hass“ mit SS-Runen tätowieren lassen.

„Was soll das ganze?“, so die Frage des Staatsanwaltes in der Sitzung vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen. Eine befriedigende Antwort konnte die junge Frau nicht geben. Sie wolle wohl auch nichts sagen und druckste vielmehr herum.

Eine Gemengelage aus Alkohol und wenig reflektiertem Nachdenken konnte Jugendrichter Christian Kropp vom Amtsgericht Sondershausen in seiner Urteilsbegründung feststellen. Neun Monate Jugendstrafe lautete das Ergebnis dieser Verhandlung. Die junge Frau war geständig gewesen, andererseits lagen sechs Vorstrafen vor. „Ein bisschen viel, um nicht schädliche Neigungen anzunehmen“, so der Richter. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilte wird einer Bewährungshelferin unterstellt, hat 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen und sich einer Suchttherapie zu unterziehen.

Ob dies ausreicht, um sie vor Gefängnis und ein Abgleiten in weitere Straftaten zu bewahren, scheint fraglich. So war den Verfahrensbeteiligten anzusehen, dass sie über das Verfahren nicht sehr glücklich waren. Die eigentlichen Gründe für das merkwürdige Verhalten der jungen Frau waren nicht klar geworden, ob ihr die Maßnahmen des Gerichtes letztlich helfen bleibt völlig offen. Das Jugendstrafrecht als Mittel, erziehend auf Jugendliche einzuwirken, stößt hier an seine sichtbaren Grenzen. Das Verfahren wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.

Sollte die junge Frau ihre Tätowierungen im übrigen nicht beseitigen, drohen weitere Verfahren. Denn jedes Mal, wenn sie diese in der Öffentlichkeit zeigt, hat sie eine neue Straftat begangen.
Autor: nnz/kn

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