Mi, 18:42 Uhr
29.11.2000
Verwaltung sieht keine Chance für Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz
Nordhausen (nnz). Die Stadt Nordhausen ist nicht berechtigt, den Bahnhofsvorplatz ständig per Video überwachen zu lassen. Zu dieser Ansicht kam heute Ordnungsamtsleiter Göbel vor dem Hauptausschuß des Nordhäuser Stadtrates. Für eine solche Überwachung sei ausschließlich die Polizei zuständig, wie es im Polizeiaufgabengesetz ausgewiesen sei. Damit sei der Beschlussentwurf hinfällig, da der Stadtrat eine solche Entscheidung überhaupt nicht treffen dürfe. Letztlich sei auch das Rechtsamt der Stadtverwaltung dieser Auffassung.
Anders sieht das der Einbringer der Beschlussvorlage, die SPD-Fraktion. Deren Vorsitzender Matthias Jendricke meinte, dass die Nordhäuser Polizei in einigen Gesprächen mit der Fraktion da gänzlich anderer Meinung gewesen sei. Der Verwaltung warf er vor, dass man die Arbeit der Mitglieder des Stadtrates in diesem Punkt nur wenig unterstütze. Letztlich ginge es mit der Etablierung der Videoüberwachung nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die Stärkung des Sicherheitsbedürfnisses der Nordhäuser Bevölkerung, so Jendricke am Nachmittag.
Autor: psgAnders sieht das der Einbringer der Beschlussvorlage, die SPD-Fraktion. Deren Vorsitzender Matthias Jendricke meinte, dass die Nordhäuser Polizei in einigen Gesprächen mit der Fraktion da gänzlich anderer Meinung gewesen sei. Der Verwaltung warf er vor, dass man die Arbeit der Mitglieder des Stadtrates in diesem Punkt nur wenig unterstütze. Letztlich ginge es mit der Etablierung der Videoüberwachung nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die Stärkung des Sicherheitsbedürfnisses der Nordhäuser Bevölkerung, so Jendricke am Nachmittag.

