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Mo, 10:07 Uhr
06.05.2002

"Entsorgungsnotstand" in Steigerthal

Nordhausen/Steigerthal (nnz). Im Februar hatte sich die Nordhäuser Stadtverwaltung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt gewandt. Hintergrund war der Austritt der Gemeinde Steigerthal aus dem Abwasserzweckverband „Goldene Aue“. nnz hat sich dem Stand erkundigt.


In Steigerthal herrscht immer noch „Entsorgungsnotstand“. So bezeichnete die Stadtverwaltung Nordhausen den gegenwärtigen Zustand. Nach Ansicht der Stadt fühlt sich der Abwasserzweckverband „Goldene Aue“ zu Recht nicht mehr zuständig, die Gemeinde soll bereits nicht im aktuellen Wirtschaftsplan des Verbandes aufgeführt sein. Es kommt noch schlimmer: Die Stadt Nordhausen ist - rechtlich gesehen - noch nicht zuständig. Allerdings komme das städtische Entsorgungsunternehmen seiner Sozialpflicht nach und kümmert sich um die Entsorgung. Trotzdem müssen die Steigerthaler seit Monaten höhere Gebühren zahlen, und das alles wegen einer fehlenden Unterschrift, so die Sicht der Stadt.

Die Rechtsaufsicht der Kreisverwaltung will sich jedoch nicht diesen „Schuh“ anziehen. Nach Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde habe man dort den Sachverhalt überprüft und einen Zwischenbescheid abgegeben. Darin wird der umfangreiche Schriftverkehr zum Austritt der Gemeinde Steigerthal aus dem Verband dargestellt. Daraus geht hervor, dass die Stadt Nordhausen bereits im März 2000 die Kündigung der Mitgliedschaft beantragt habe. Ein halbes Jahr später teilte das Landratsamt mit, „dass beabsichtigt ist, dem Antrag stattzugeben“. Dann aber kamen das Thüringer Innenministerium und das Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) ins Spiel. Das LVA monierte mehrere Entwürfe des Austrittsbegehrens, selbst eine Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums fiel in Weimar in behördliche Ungnade.

Letzter Stand: „Die Kommunalaufsicht bat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt um eine eindeutige fachtechnische Stellungnahme. Diese Stellungnahme ist mit Schreiben vom 5.2.02 bei der Kommunalaufsicht eingegangen. Daraufhin ist ein erneuter des Genehmigungsschreibens dem Thüringer Innenministerium auf dem Dienstweg zugeleitet worden. Ohne positive aussage des LVA und des Innenministeriums darf der Genehmigungsbescheid nicht zugestellt werden“. Das alles steht in dem Schreiben des Landratsamtes an die Stadt Nordhausen. Darin wird zum Schluß noch eine empfehlung abgegeben: Es bleibe für die Stadt nur der Weg, „sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die Obere Rechtsaufsicht in Weimar zu wenden.“

Für die Bürger von Steigerthal ist das natürlich alles andere als befriedigend. Klar wird aber auch, dass der Austritt aus dem Zweckverband eine Angelegenheit von Monaten, wenn nicht gar von Jahren sein kann. Die Mühlen in Erfurt und Weimar mahlen nicht so schnell, und in Steigerthal herrscht weiterhin Entsorgungsnotstand.
Autor: nnz

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